Kein Elterngeld für Flüchtlinge
Auf Betreiben der Unions-Innenminister der Länder hat das Bundeskabinett
Anfang Oktober beschlossen, dass Flüchtlinge mit humanitärem Bleiberecht
erst dann Anspruch auf das Mindestelterngeld haben, wenn sie bereits 3 Jahre
in Deutschland leben. Zuvor hatte es diese 3-Jahres-Frist nicht gegeben. Der
Berliner Flüchtlingsrat hält die Regelung für verfassungswidrig,
da das Bundesverfassungsgericht 2004 festgelegt hat, dass Ausländer mit
humanitärem Bleiberecht, wie etwa Kriegsflüchtlinge, nicht anders
behandelt werden dürfen als andere Ausländer mit befristetem Aufenthalt
(Az.: 1 BvL 4/97 und 1 BvR 2515/95).
www.bmfsfj.de
www.bundesverfassungsgericht.de
Union fordert Sprachtest im Kindergarten
Die CDU will auf ihrem Bundesparteitag im November die Forderung beschließen,
dass alle vierjährigen Kinder in Deutschland einen Sprachtest absolvieren
müssen. Wird dabei das Sprachvermögen als unzureichend eingestuft,
sollen sie in Kursen gefördert werden. Das gilt für deutsche Kinder
ebenso wie für Kinder mit Migrationshintergrund, wie Bundeskanzlerin Angela
Merkel (CDU) nachdrücklich betonte. Die CDU verlangt ferner niedrigere
Gebühren für vorschulische Bildung sowie einen Ausbau der Ganztagsschulen.
Der Antrag für den Bundesvorstand wurde unter dem Vorsitz von Bundesfamilienministerin
Ursula von der Leyen (CDU) formuliert. Diese sagte, die Kommission habe sich
davon leiten lassen, dass Kinder eine frühe Förderung gerade in sozial
schwachen und in Migrantenfamilien häufig nur unzureichend erhielten.
www.bmfsfj.de
Pro Asyl fordert Abschiebestopp für Äthiopier
Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl hat Anfang Oktober gemeinsam
mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat einen Abschiebestopp für äthiopische
Flüchtlinge gefordert. Vor allem aktive Regimegegner und Exil-Oppositionelle
seien bei einer Abschiebung in Gefahr. Ihnen drohe Haft und Verfolgung.
www.proasyl.de
www.fluechtlingsrat-bayern.de
Hamburg: Staatsvertrag mit Muslimen
Die Hansestadt Hamburg will mit ihren Muslimen über einen Staatsvertrag
verhandeln. Wie Oberbürgermeister Ole von Beust (CDU) Mitte Oktober betonte,
müsse aber klar sein, „dass der Verhandlungspartner für die
ganz überwiegende Mehrheit der Muslime“ spreche (vgl. MuB 8/06).
Der Vertrag könnte u. a. Regelungen zur Einführung von islamischem
Religionsunterricht an Schulen, zur Ausbildung von Imamen und Religionslehrern
sowie zum Bau von Moscheen beinhalten. In dem Stadtstaat wohnen rund 130.000
Muslime. Solch ein Vertrag wäre bundesweit einmalig. „Dann wären
wir auch endlich ein offiziell akzeptierter Teil der Gesellschaft“, sagte
Ramazan Ucar, Vorsitzender des Bündnisses der Islamischen Gemeinden in
Norddeutschland.
www.hamburg.de
www.big-nord.de