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Themenschwerpunkte der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

Deutschland, Portugal und Slowenien streben in den nächsten 18 Monaten ein gemeinsames Handeln in den Bereichen Sicherheit, Migration und Integration an. Auf dem informellen Treffen der EU-Justiz- und Innenminister Mitte Januar in Dresden wurden erste Fragen diskutiert.

Die Bundesregierung stellt ihre EU-Ratspräsidentschaft unter das Motto „Gemeinsam Europa gestalten“. Deutschland hat den EU-Ratsvorsitz im ersten Halbjahr 2007 inne und wird ihn an Portugal übergeben, anschließend übernimmt Slowenien die Ratspräsidentschaft. Das Präsidentschaftsprogramm wurde mit Portugal und Slowenien in einer „Dreierpräsidentschaft“ gemeinsam erarbeitet. Kernanliegen ist die Fortsetzung des europäischen Verfassungsprozesses. Ferner soll die Zukunftsfähigkeit des europäischen Wirtschafts- und Sozialmodells intensiv diskutiert werden. Die Stärkung Europas als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie der Ausbau des europäischen Sicherheits- und Stabilitätsraumes bilden die Themenschwerpunkte der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.

Die Bundesregierung konzentriert sich auf den Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität. Des Weiteren sollen Migrationssteuerung, Integrationsprozesse und der interkulturelle Dialog vorangebracht werden. Hier wird das zuständige Bundesinnenministerium (BMI) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützt. Zur Durchsetzung der verabredeten Ziele sollen begonnene Projekte fortgeführt, bereits vorhandene Instrumente ausgebaut und die praktische Zusammenarbeit der Behörden intensiviert werden. Begleitend finden zahlreiche Fachkonferenzen statt.

Terrorabwehr und internationale Kriminalität: Die Bundesregierung fordert in ihrem Arbeitsprogramm eine engere grenzüberschreitende Kooperation der Sicherheitsdienste und Staatsanwaltschaften, um Terror und organisierte Kriminalität effektiv zu bekämpfen. Ferner soll das Europäische Polizeiamt EUROPOL mit zusätzlichen Befugnissen und Personal ausgestattet werden (vgl. MuB 1/06). Unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft sollen außerdem die Realisierung des Schengener Informationssystems II sowie die Ausstattung der Personaldokumente mit biometrischen Daten vorangetrieben werden (vgl. MuB 8/05, 7/04).

Einheitliche Migrationspolitik: Innerhalb seiner Ratspräsidentschaft beabsichtigt Deutschland, die Migrationspolitiken der Mitgliedstaaten weiter anzugleichen, sodass eine gemeinsame Gestaltung und Steuerung der Migration möglich wird. Zusätzlich müsse der Dialog mit den Herkunfts- und Transitstaaten und insbesondere mit den östlichen und südöstlichen Nachbarregionen intensiviert werden. Im Präsidentschaftsprogramm heißt es: „Ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Migrationssteuerung muss Migrations- und Fluchtursachen analysieren, Armut in den Herkunftsländern bekämpfen und humanitäre Hilfe leisten.“ Darüber hinaus soll die Debatte um eine gemeinsame Steuerung der legalen Zuwanderung fortgesetzt werden, die durch die EU-Kommission angestoßen wurde (vgl. MuB 1/05). Prinzipiell müssten in diesem Bereich zukünftige EU-Regelungen die unterschiedlichen Arbeitsmarktsituationen der Mitgliedstaaten berücksichtigen und sich diesen gegenüber flexibel erweisen, fordert die Bundesregierung.

Asyl- und Flüchtlingspolitik: Hauptanliegen ist hier der Aufbau des Visa-Informationssystems (VIS). Dafür sollen die praktische Zusammenarbeit der Asylbehörden der Mitgliedstaaten ausgebaut und die Asylrechtsharmonisierung forciert werden (vgl. MuB 1/06, 2/06). Im Ausland sollen gemeinsame Visa-Antragsstellen eingerichtet werden. Die deutsche Ratspräsidentschaft will sich für die einheitliche Anwendung des europäischen Flüchtlingsrechts, aber auch für den Ausbau der Rückübernahmepolitik einsetzen und den Abschluss weiterer bilateraler Abkommen vorantreiben. Rückführungen sollen verbessert und koordiniert sowie von der EU-Grenzschutzagentur Frontex unterstützt werden (vgl. MuB 4/06).

Schutz der Außengrenzen: Die EU-Grenzschutzagentur Frontex soll von den Mitgliedsländern mit zusätzlichem Personal für die Sicherung der Außengrenzen ausgestattet werden (vgl. MuB 1/07). Darüber hinaus sollen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um zügig multinationale Eingreiftruppen an Brennpunkten illegaler Migration einzurichten (vgl. MuB 1/06, 6/06).

Integration und interkultureller Dialog: Eine bessere Integration der Ausländer in der EU soll Radikalisierungsprozesse und Extremismus künftig verhindern. Aus Sicht der Bundesregierung müssten in den Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen werden, die den Migranten Chancengleichheit sowie wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Teilhabe sichern. Darüber hinaus müsse ein regelmäßiger Austausch zwischen den Kulturen institutionalisiert werden, wobei das offene Gespräch mit Angehörigen der Islamischen Religionsgemeinschaft aufgrund seiner wachsenden Bedeutung in Europa eine besondere Rolle einnehme. Die Mitgliedstaaten sollen sich nach den Vorstellungen der Bundesregierung künftig regelmäßig über Integrationserfolge, -strategien und -probleme verständigen. Hier sollen die Erkenntnisse aus den nationalen interkulturellen Dialogen einfließen.

EU-Innen- und Justizministertagung: Die Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten diskutierten vom 14. bis 16. Januar in Dresden Fragen der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Dabei wurde der am 27. Mai 2005 zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Spanien geschlossene Vertrag von Prüm zu einer „Initiative zu einer europaweiten Vernetzung polizeilicher Datenbanken zur wirksamen Verbrechensverfolgung“ ausgebaut. Der Vertrag soll sukzessiv in den Rechtsrahmen der EU überführt werden. Finnland, Italien, Portugal und Slowenien haben bereits ihre Beitrittserklärung abgegeben.

Des Weiteren thematisierten die Minister die angestrebte gemeinsame Strategie zur Bekämpfung der illegalen Migration. Sie einigten sich darauf, die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten weiter zu verstärken. Es wurde die Möglichkeit bilateraler Partnerschaftsabkommen erörtert, die die Herkunftsländer beim Aufbau von Polizei-, Grenzschutz- und Asylsystemen unterstützen sollen. Ferner wurde das Konzept der so genannten zirkulären Migration, d. h. dem Pendeln zwischen Herkunfts- und Aufnahmeland, diskutiert und geprüft, inwiefern die positiven Effekte für die beteiligten Länder am besten umgesetzt werden können (vgl. MuB 6/06). th

Weitere Informationen:
http://eu2007.de (Homepage der Bundesregierung zur Ratspräsidentschaft)

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