Entzug der Staatsbürgerschaft rechtens
Ehemaligen Ausländern, die sich nach ihrer Einbürgerung in Deutschland
vom Herkunftsland wieder einbürgern lassen, kann die deutsche Staatsbürgerschaft
entzogen werden (§ 25 StAG). So entschied das Bundesverfassungsgericht
Anfang Dezember 2006 (Az. 2 BvR 1339/06). Ein Türke hatte Verfassungsbeschwerde
gegen den Entzug seiner deutschen Staatsbürgerschaft eingelegt und geltend
gemacht, dass er seine Einbürgerung in der Türkei bereits 1999, also
vor In-Kraft-Treten des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) im Jahr 2000
beantragt hatte. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht, auch erfolgte
die Einbürgerung in der Türkei erst 2001.
www.bundesverfassungsgericht.de
Keine Einbürgerungsrücknahme
Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat in vier Fällen die Entscheidung
des Regierungspräsidiums Gießen aufgehoben, Einbürgerungen zurückzunehmen
(Az. 11 UE 111/06; 11 UE 563/06; 11 UE 1162/06; 11 UE 1529/06). Die Behörde
hatte vier Einbürgerungsbescheide aus den Jahren 2002 und 2003 aufgehoben,
nachdem bekannt wurde, dass die betroffenen Personen lokale Vorstandsmitglieder
der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e. V.“
(IGMG) waren. Die IGMG wird vom Verfassungsschutz beobachtet und als islamistisch
und radikal eingestuft (vgl. MuB 5/05).
Der Verwaltungsgerichtshof entschied nun, dass die Rücknahme der Einbürgerung
aufgrund des Grundrechts auf Schutz vor Staatenlosigkeit (GG Art. 16) nicht
zulässig sei. Nur bei arglistiger Täuschung oder vergleichbarem Verhalten
könne die Einbürgerung zurückgenommen werden, so das Urteil.
Dies sei den Klägern jedoch nicht nachzuweisen.
www.vgh-kassel.justiz.hessen.de/
Islamübertritte vervierfacht
Im Zeitraum Juli 2005 - Juni 2006 sind etwa viermal so viele Deutsche zum Islam
konvertiert wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Das ergab die jährliche
Studie „Neue Daten und Fakten über den Islam in Deutschland 2006“,
die das Zentralinstitut Islam-Archiv in Soest herausgibt. In der vom Bundesinnenministerium
(BMI) finanzierten Studie kam das Institut zu dem Ergebnis, dass in diesem Zeitraum
rund 4.000 Deutsche (fast ausschließlich ohne Migrationshintergrund) zum
Islam konvertierten. Zunehmend seien es Christen, die zum islamischen Glauben
wechselten, so Institutsleiter M. Salim Abdullah.
Kopftuchverbot in Bayern rechtens
Der bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat Mitte Januar entschieden,
dass muslimische Lehrerinnen im Freistaat auch künftig kein Kopftuch in
der Schule tragen dürfen (Az. Vf. 11-VII-05). Damit wurde die Klage der
in Berlin ansässigen Islamischen Religionsgemeinschaft e. V. abgewiesen.
Das Urteil sei Ergebnis einer Abwägung zwischen Glaubens- und Religionsfreiheit
der Lehrkräfte und den Grundrechten der Schüler und Eltern sowie des
staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Das Tragen des Kopftuchs könne
als Ausdruck einer Haltung verstanden werden, „die mit den verfassungsrechtlichen
Grundwerten und Bildungszielen einschließlich der christlich-abendländischen
Bildungs- und Kulturwerte nicht vereinbar sei“, heißt es in der
Urteilsbegründung. Die Kläger wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe ziehen.
www.bayern.verfassungsgerichtshof.de