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Russland: Neues Einwanderungsgesetz beschränkt Zugang zum Arbeitsmarkt

Am 15. Januar ist in Russland ein neues Einwanderungsgesetz in Kraft getreten. Nach Angaben der Regierung soll das Gesetz den Zustrom von Einwanderern beschränken, den Zugang zu einem regulären Aufenthaltsstatus erleichtern und somit einen besseren Überblick über Anzahl und Situation der Einwanderer ermöglichen.

Verschiedenen Schätzungen zufolge leben derzeit in Russland zwischen 12 und 20 Mio. Einwanderer, überwiegend aus den ehemaligen Sowjetrepubliken, aber auch aus China. Einer Studie der Weltbank zufolge ist Russland somit hinter den USA das zweitwichtigste Einwanderungsland. Personen aus den GUS-Staaten, also aus Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Moldau, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland, können ohne Visum nach Russland einreisen. Viele Migranten leben und arbeiten jedoch vorübergehend oder dauerhaft in Russland, ohne einen legalen Aufenthaltsstatus oder eine Arbeitsgenehmigung zu besitzen. Selbst die russische Regierung räumt ein, dass dies vor allem daran liegt, dass der Zugang zu regulären Aufenthaltsdokumenten oder der russischen Staatsbürgerschaft bisher aufgrund bürokratischer Hürden nahezu unmöglich war. Viele Einwanderer sind bereit, zu deutlich niedrigeren Löhnen als die einheimische Bevölkerung zu arbeiten, zahlen keine Steuern und senden einen Teil ihrer Einkünfte zurück in ihre Herkunftsländer.

Durch das neue Einwanderungsgesetz sollen in diesem Jahr 6,5 Mio. Einwanderer eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erhalten. Dabei wurden Quoten für die jeweiligen Herkunftsländer festgelegt. Ab 2008 soll dann ein an die Bedürfnisse des russischen Arbeitsmarktes angepasstes Auswahlverfahren eingeführt werden.

Das neue Gesetz enthält auch eine Regelung, nach der die Anzahl ausländischer Arbeitskräfte im Einzelhandel ab sofort auf 40 % begrenzt wird. Ab April dürfen überhaupt keine Einwanderer mehr in dieser Branche arbeiten. In einigen Bereichen des Einzelhandels, z. B. beim Verkauf von Alkohol und Medikamenten, gilt die totale Beschränkung ab sofort. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums für Gesundheit und Soziales gelten die Beschränkungen vor allem für Verkäufer. Leitende Angestellte und Hilfsarbeiter seien von den Verboten nicht betroffen.

Gleichzeitig wurden harte Strafen für Arbeitgeber, die Ausländer illegal beschäftigen, eingeführt. Staatspräsident Wladimir Putin (Partei „Einiges Russland“) begründete diesen Schritt damit, dass russische Staatsbürger durch die Migranten vom Arbeitsmarkt verdrängt würden. Der Chef der Einwanderungsbehörde Konstantin Romodanowski bezeichnete die neuen Regelungen als „ersten Schritt in Richtung zivilisierte Migration“.

Kritiker werfen der Regierung vor, mit dem Gesetz ohnehin vorhandene fremdenfeindliche Tendenzen in Russland zu verstärken. In den letzten Monaten war es vermehrt zu gewalttätigen Übergriffen gegen Zuwanderer gekommen. Bereits Ende 2006 war die russische Regierung nach einem Streit mit Georgien über die Festnahme mutmaßlicher russischer Spione hart gegen in Russland lebende Georgier vorgegangen (vgl. MuB 10/06).

Andere Kritiker geben zu bedenken, dass eine Beschränkung der Einwanderung den ohnehin rasanten Bevölkerungsschwund von etwa 700.000 Personen pro Jahr weiter beschleunigen wird. Unternehmer befürchten, dass es zu Engpässen in jenen Sektoren des Arbeitsmarktes kommen könnte, in denen zuvor überwiegend Einwanderer beschäftigt waren. Einwanderer beklagen die Intransparenz der neuen Regelungen. me

Weitere Informationen:
www.worldbank.org

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