Die Bundesregierung plant eine Verschärfung des Ausländerrechts. Die Maßnahmen sind Teil einer Novellierung des Zuwanderungsgesetzes aufgrund der Umsetzung von EU-Richtlinien. Der Gesetzentwurf muss noch vom Kabinett behandelt und beschlossen werden.
Die Änderung des Aufenthaltsgesetzes wird notwendig, da Deutschland verschiedene ausländerrechtlich relevante EU-Richtlinien umsetzen muss. Unabhängig davon will die Regierung die anstehende Änderung des Aufenthaltsgesetzes nutzen, um das Ausländerrecht zu verschärfen. Der Entwurf sieht beispielsweise Sanktionen vor, falls Ausländer ihrer Teilnahmepflicht an Integrationskursen nicht nachkommen. Bereits heute sind für diesen Fall nach dem Zuwanderungsgesetz aufenthaltsrechtliche Sanktionen möglich, künftig sollen Geldbußen bis zu 1.000 Euro und bei „integrationsfeindlichem“ Verhalten sogar eine Ausweisung möglich sein.
Eine Ausweisung ist auch für Ausländer vorgesehen, die die Integration ihrer Familienangehörigen in „schwerwiegender Weise“ behindern, die einen „besonders integrationsfeindlichen Charakter“ offenbaren, die zu Hass aufstacheln oder Teile der Bevölkerung beschimpfen. Das Mindestalter für den Nachzug des Ehepartners soll von 16 auf 18 Jahre erhöht werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Ehepartner bereits vor der Einreise deutsche Sprachkenntnisse nachweisen muss.
Teil der Novellierung ist auch die geplante Regelung des Bleiberechts für geduldete Ausländer. Hier gehen die Vorstellungen der Bundesregierung und einiger Bundesländer, die sich im vergangenen November auf einen Bleiberechtsbeschluss geeinigt hatten, jedoch noch auseinander (vgl. MuB 2/07).
Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte, Ziel der Gesetzesänderung sei eine „ganz klare Ansage“ an Ausländer, dass sie sich bemühen sollen, an dieser Gesellschaft teilzuhaben. Wer sich notorisch der Integration verweigere, der „muss damit rechnen, dass wir nicht auch noch ein fröhliches Gesicht dazu machen“.
Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, kritisierte, der Entwurf enthalte „Ausweisungstatbestände auf Stammtischniveau“. Die Maßnahmen seien das Gegenteil von Integrationsförderung und leisteten Ausgrenzung und Abschottung Vorschub.
Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde Kenan Kolat sagte, der Integrationsprozess von Migranten könne nicht mit der „Keule der Strafandrohung“ gestaltet werden, sondern müsse durch Inhalte überzeugen.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund, Pro Asyl und der Interkulturelle Rat kritisierten das Vorhaben der Bundesregierung in einer gemeinsamen Stellungnahme. Es sei von „grundsätzlichem Misstrauen gegenüber Migranten“ geprägt. vö