Der Streit um eine gesetzliche Regelung des Bleiberechts ist noch nicht beigelegt. Eine Sitzung des Koalitionsausschusses Anfang März brachte keine endgültige Einigung. Dennoch will das Bundeskabinett noch vor Ostern im Rahmen der Novellierung des Aufenthaltsgesetzes eine Bleiberechtsregelung beschließen.
IMK-Beschluss 2006: Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte erst im November 2006 eine gemeinsame Bleiberechtsregelung der Länder beschlossen (vgl. MuB 10/06). Diese sieht einmalig und unter engen Voraussetzungen vor, dass Ausländer, die bereits seit langem in Deutschland nur geduldet werden, ein Bleiberecht erhalten können. Daraufhin einigten sich die Innenpolitiker der Großen Koalition, ein Bleiberecht für langjährig Geduldete auch in einem Bundesgesetz festzulegen. Im Rahmen der seit Ende 2005 vorbereiteten Umsetzung von elf aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der EU soll eine entsprechende Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz verankert werden (vgl. MuB 2/07).
Nach der momentan geltenden Bleiberechtsregelung der Innenminister können „wirtschaftlich und sozial integrierte ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige“ eine zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie zum Stichtag 17. November 2006 seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebten. Für Familien mit minderjährigen Kindern soll ein verkürzter Zeitraum von sechs Jahren gelten. Weitere Bedingung ist ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis, mit dem der Lebensunterhalt der Person bzw. der Familie gedeckt wird, ohne dass auf ergänzende Sozialleistungen zurückgegriffen wird. Personen, die dies nicht erfüllen, können eine bis zum 30. September 2007 befristete Duldung erhalten, um einen dauerhaften Arbeitsplatz zu finden. Auf der Grundlage des IMK-Beschlusses regelt jedes Bundesland die Details des Antrags- und Anerkennungsverfahrens durch eigene Erlasse. Dies führte jedoch zu einer uneinheitlichen Rechtslage.
Aktueller Gesetzentwurf: Der am 8. Februar von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegte Gesetzentwurf, auf den sich Vertreter der Großen Koalition in langwierigen Verhandlungen geeinigt hatten, orientiert sich in punkto Bleiberecht an der Regelung der Innenminister der Länder. In einigen Details geht er jedoch darüber hinaus. Im Gegensatz zum IMK-Beschluss sollen langjährig Geduldete – wenn sie alle sonstigen Voraussetzungen erfüllen – auch dann einen Aufenthaltstitel erhalten, wenn sie noch auf Arbeitssuche sind. Um die Chancen der Arbeitsaufnahme zu erleichtern, kann eine Aufenthaltserlaubnis maximal bis zum 31. Dezember 2009 erteilt werden, im Falle mangelnder Sprachkenntnisse nur bis zum 1. Juli 2008. Kann ein Ausländer bis dahin keinen Arbeitsplatz nachweisen, wird seine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert. Ferner sollen nach den Vorstellungen der Großen Koalition auch minderjährige Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, im Fall einer Ausreiseverpflichtung ihrer Eltern ein eigenständiges Bleiberecht erhalten. Sie müssen sich seit mindestens sechs Jahren in Deutschland aufhalten und gut integriert sein, wobei ihr Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss.
Kritik: Vertreter einiger unionsgeführter Bundesländer kritisierten die vorgesehene Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis scharf. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sagte: „Ein derart weitgehendes Bleiberecht ist mit der CSU als eine der drei Koalitionsparteien nicht zu machen.“ Die Regelung hätte eine Zuwanderung in die Sozialsysteme zur Folge, die für die CSU nicht akzeptabel sei. Der Verhandlungsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, der Abgeordnete Hans-Peter Uhl, hatte dem Plan der Großen Koalition bereits zugestimmt. Auch gegen das im Gesetzentwurf vorgesehene eigenständige Bleiberecht für gut integrierte Minderjährige ab 14 Jahren sprachen sich einige unionsgeführte Länder aus. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) erklärte sogar, dass sein Bundesland generell gegen eine Gesetzesregelung auf Bundesebene sei. Die Staatsministerin für Integration im Kanzleramt Maria Böhmer (CDU) forderte die Länder daraufhin auf, sich nicht gegen eine Bleiberechtsregelung per Bundesgesetz zu stellen.
In einer Sitzung des Koalitionsausschusses am 5. März wurde der Streit nun entschärft. Nach Angaben von SPD-Chef Kurt Beck und dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion Volker Kauder bleibt der Gesetzentwurf „in der Substanz“ unverändert und soll am 28. März vom Bundeskabinett beschlossen werden. Insbesondere der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber (CSU) hielt in der Koalitionsrunde jedoch seinen Widerstand gegen den vorgesehenen Stichtag aufrecht. Konkret geht es dabei um die Befürchtung, die vorgesehene Regelung könne in einigen Bundesländern zu Mehrausgaben bei der Sozialhilfe führen, wenn es Ausländern nicht gelingt, eine ausreichend bezahlte Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Denn mit der Aufenthaltserlaubnis erhalten sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, die ihnen dann bis zur maximalen Frist Ende 2009 zustünden. Geduldete Ausländer würden nur verringerte Sozialleistungen erhalten und sind zudem vielfach in Sammelunterkünften untergebracht. Stoiber betonte, mit Blick auf die Sozialhaushalte sei das Ziel, „dass durch die neue Regelung letztendlich nicht mehr Kosten anfallen dürfen, als das heute der Fall ist”. Der Koalitionsausschuss verständigte sich darauf, diesen Streitpunkt in einer kleinen Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Stoiber, Schäuble und Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) zu diskutieren. Weiterhin ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Regelung zurückgestellt und die Novellierung des Aufenthaltsgesetzes ohne ein Bleiberecht erfolgt.
Vertreter von Flüchtlingsorganisationen und der Linkspartei hingegen kritisierten die in dem Entwurf vorgesehene Bleiberechtsregelung als unzureichend. Der Entwurf ändere nichts am Fortbestehen von so genannten Kettenduldungen. Diese könnten nur abgeschafft werden, wenn der Übergang von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis nicht nur einmalig zu einem Stichtag, sondern dauerhaft neu geregelt würde. Weiter befürchten die Kritiker, dass viele Muslime aufgrund von Sicherheitsbedenken von der Bleiberechtsregelung ausgeschlossen werden könnten. Am 24. Februar kam es im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages für ein Bleiberecht in zahlreichen Städten zu Protesten. me / js
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