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Deutschland: Kabinettsbeschluss zum Ausländerrecht

Die Bundesregierung hat neben der Umsetzung von elf EU-Richtlinien weit reichende Änderungen im Ausländerrecht beschlossen. Im Rahmen einer Altfallregelung soll ein Teil der langjährig Geduldeten ein Bleiberecht erhalten. Darüber hinaus wird das Aufenthaltsrecht in verschiedenen Punkten verschärft. Vertreter von CDU, CSU und SPD hatten sich nach komplizierten Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt.

Das Bundeskabinett hat am 28. März den Entwurf „zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“ gebilligt. Das Paragraphenwerk, das unter Federführung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erarbeitet wurde, umfasst samt Begründung mehr als 400 Seiten und vollzieht die erste umfassende Novellierung des 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes (vgl. MuB 5/04, 1/05). Im Zentrum der Debatte stehen weniger die Richtlinien der EU, sondern Änderungen hinsichtlich des Bleiberechts, der Integration, der Einbürgerung und des Nachzugs von Ehepartnern.

Bleiberecht: Der Entwurf enthält eine Übergangsregelung, nach der langjährig geduldete Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht bekommen können, wenn sie sich zum Stichtag 1. Juli 2007 seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten. Leben minderjährige Kinder im Haushalt, gilt eine Aufenthaltsdauer von mindestens sechs Jahren. Die Antragsteller müssen über ausreichend Wohnraum verfügen, grundlegende Deutschkenntnisse besitzen und gegebenenfalls den Schulbesuch ihrer Kinder nachweisen. Außerdem dürfen sie die Behörden nicht getäuscht oder sich ihrer Ausreiseverpflichtung bzw. Abschiebung widersetzt haben. Ferner müssen sie weitgehend straffrei sein und dürfen keine Beziehungen zu Organisationen unterhalten haben, die als extremistisch oder terroristisch eingestuft werden. Erfüllen sie diese Voraussetzungen, erhalten Betroffene und ihre Familien eine Aufenthaltserlaubnis – allerdings nur „auf Probe“. Sie wird nur unter der Voraussetzung verlängert, dass sie ihren Lebensunterhalt bis zum 31.12.2009 durch eigene Erwerbsarbeit bestreiten können. Geduldete, die keinen Anspruch auf einen solchen Aufenthaltstitel haben, erhalten dennoch Zugang zum Arbeitsmarkt, wenn sie seit mindestens vier Jahren in Deutschland leben. Wie viele der rund 180.000 Geduldeten von der Altfallregelung begünstigt sein werden, kann aufgrund der Datenlage und der künftigen Anerkennungspraxis der Ausländerbehörden nicht prognostiziert werden. Kritiker gehen davon aus, dass es nur wenigen Tausend gelingen werde, dauerhaft eine ausreichend bezahlte Tätigkeit zu finden. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) appellierte daher an die Arbeitgeber, Bewerber mit Anspruch auf ein Bleiberecht genauso zu behandeln wie andere Arbeitsplatzanwärter.

Die Fraktionen der Großen Koalition hatten sich bereits Anfang des Jahres auf die Grundzüge dieser Regelung geeinigt, die den Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz vom 17. November 2006 in Bundesrecht überführen soll (vgl. MuB 10/06, 1/07). Bis zuletzt hatten sich jedoch einige unionsregierte Länder unter der Führung Bayerns gegen den Kompromiss gesperrt. Sie hatten Mehrausgaben bei der Sozialhilfe befürchtet, wenn es Ausländern nicht innerhalb einer kurzen Frist gelänge, eine ausreichend bezahlte Erwerbstätigkeit aufzunehmen (vgl. MuB 2/07). In einer Sitzung des Koalitionsausschusses und weiteren Nachverhandlungen im März konnten sich die Bundesländer insofern durchsetzen, als dass sie nun über die Option verfügen, von den Vorschriften des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) abzuweichen. Sie können per Landesgesetz bestimmen, dass die vormals Geduldeten weiterhin nur Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Sie sind dann trotz Aufenthaltserlaubnis vom Bezug der Grundsicherung ausgeschlossen und können in Sammelunterkünften untergebracht werden.

Integration, Einbürgerung und Ehegattennachzug: Außerdem billigte das Kabinett zahlreiche umstrittene Restriktionen im Bereich des Aufenthalts- und Integrationsrechts. So sollen künftig bei einer Verletzung der Teilnahmepflicht an einem Integrationskurs finanzielle Sanktionen möglich sein, z. B. die Kürzung von Sozialleistungen. Von Einbürgerungswilligen werden künftig gemäß IMK-Beschluss (vgl. MuB 5/06) Kenntnisse der Verfassung und der Rechtsordnung verlangt.

Für junge Migranten unter 23 Jahren sollen weitgehend die gleichen Einbürgerungsvoraussetzungen gelten wie für ältere Erwachsene. Bisher sind sie insofern privilegiert, als dass sie ihren Lebensunterhalt nicht komplett selbst finanzieren müssen, um den deutschen Pass zu erhalten.

Gebilligt wurde auch ein erweiterter Katalog von Tatbeständen, die als „integrationsfeindlich“ gelten und zur Ausweisung führen könnten. Des Weiteren sollen Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten erst nach Deutschland nachziehen dürfen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und deutsche Sprachkenntnisse nachweisen können. Innenminister Schäuble wertete die Maßnahmen als Beitrag zur Integration sowie zur Vermeidung „arrangierter Ehen“.

Ein Bündnis von Verbänden und Migrantenorganisationen wandte sich hingegen auf Anregung der Türkischen Gemeinde in Deutschland in einem offenen Brief direkt an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Die geplanten Änderungen trügen „keineswegs zur Integration bei“, sondern stünden „in krassem Gegensatz“ zu den Intentionen des Integrationsgipfels, schrieben die Kritiker an die Bundeskanzlerin (vgl. MuB 6/06). Der Gesetzentwurf wird in den nächsten Monaten parlamentarisch beraten. js

Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de
www.tgd.de

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