Australien hat die geltenden Einbürgerungsrichtlinien deutlich verschärft. Das Parlament in Canberra verabschiedete Anfang März ein Gesetz, dass dem staatlichen Geheimdienst (Australian Security and Intelligence Organization, ASIO) ein eigenes Vetorecht bei Einbürgerungsanträgen einräumt.
Diese Kompetenzzuweisung für einen Geheimdienst ist in Australien beispiellos. Demnach kann einem Einwanderer die australische Staatsangehörigkeit verweigert werden, wenn die ASIO den Antragsteller als ein Risiko für die allgemeine Sicherheit des Landes einschätzt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Einbürgerungswilliger Mitglied in einer radikalen Vereinigung ist oder ein islamischer Geistlicher, der eingebürgert werden will, radikale Predigten hält.
Als weitere Änderung wurde die Frist, die ein Ausländer im Land verbringen muss, bevor er sich um die australische Staatsangehörigkeit bemühen kann, von zwei auf vier Jahre verlängert. Auch die Altersgrenze, bis zu der ein obligatorischer Sprachtest bestanden werden muss, wurde um zehn Jahre von 50 auf 60 Jahre angehoben. Ferner kann die Regierung durch die Gesetzesänderung nun eine bereits verliehene Staatsangehörigkeit wieder aberkennen, wenn sich herausstellt, dass der Bewerber falsche Angaben im Bewerbungsverfahren gemacht hat.
Nichtregierungsorganisationen kritisierten das Gesetz als Signal für eine einwanderungsfeindliche Entwicklung in Australien. Der Minister für Einwanderung Kevin Andrews (Liberale Partei) rechtfertigte die Verschärfungen: „Diese Änderungen sind nötig, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu bewältigen.“
Die australische Regierung plant außerdem, Einwanderer zu einem allgemeinen Wissenstest über Australien zu verpflichten. Nur wer bei einem derartigen Test eine Mindestpunktzahl erreicht, soll künftig eingebürgert werden. Darüber will das Parlament im Verlauf dieses Jahres beraten. Ähnliche Wissenstests gibt es auch in Kanada und den USA sowie mehreren europäischen Ländern, z. B. Großbritannien und den Niederlanden. Über eine etwaige Einführung derartiger Tests wurde im vergangenen Jahr auch in Deutschland diskutiert (vgl. MuB 1/06, 2/06, 3/06, 5/06).
Zuletzt hatte in Australien für Empörung gesorgt, dass radikale islamische Geistliche die Staatsbürgerschaft erhalten hatten, obwohl sie staatsfeindlich gepredigt hatten. Besonders prominent wurde hier der Fall des Imams Feiz Mohammed. Der Leiter des Globalen islamischen Jugendzentrums (GIYC) in Sydney hatte Jugendliche zum Heiligen Krieg aufgerufen und war dennoch eingebürgert worden. In Australien gab es in den vergangenen Jahren wiederholt spannungsreiche Debatten um das Selbstverständnis als Einwanderungsgesellschaft (vgl. MuB 8/01, 3/02, 1/06). chw
Weitere Informationen:
www.aph.gov.au
www.asio.gov.au