Kein Kommunalwahlrecht
Auf absehbare Zeit wird in Deutschland kein Kommunalwahlrecht für Ausländer
aus Nicht-EU-Staaten eingeführt. Die Bundesregierung sieht keine Mehrheiten
in Bundestag und Bundesrat für die dazu notwendige Verfassungsänderung.
Dies geht aus der Antwort auf eine „Kleine Anfrage” der Linksfraktion
hervor. EU-Ausländer hingegen genießen aktives und passives Wahlrecht
bei Kommunalwahlen in dem EU-Staat, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
Russland: Beschäftigungsverbot für Ausländer
Am 1. April trat in Russland eine Regelung in Kraft, nach der die Beschäftigung
von Ausländern auf Märkten verboten ist. Ausländer können
allerdings weiterhin Verkaufsstände besitzen. Die Regelung wurde im Zuge
des neuen Zuwanderungsgesetzes beschlossen, das seit Mitte Januar gilt (vgl.
MuB 1/07).
Durch diese Maßnahme soll die Beschäftigungsquote von Russen verbessert
werden. Groß angelegte Razzien seien allerdings nicht geplant, sagte Konstantin
Poltoranin, ein Sprecher der Einwanderungsbehörde.
UN: Flucht und Vertreibung nehmen zu
Weltweit sind im vergangenen Jahr rund 4 Mio. Menschen infolge bewaffneter Konflikte
auf der Flucht gewesen, so der Bericht des Norwegischen Flüchtlingsrats
(Norwegian Refugee Council) und des UN-Koordinationsbüros für humanitäre
Hilfe (OCHA), der Mitte April in Genf vorgestellt wurde. Dies waren doppelt
so viele wie 2005. Die Konflikte im Irak und im Libanon sind für rund die
Hälfte der Flüchtlinge verantwortlich. Weitere Brennpunkte mit Hunderttausenden
von Flüchtlingen seien die Demokratische Republik Kongo (MuB-Online 2/04,
7/04),
die sudanesische Krisenregion Darfur (MuB-Online 1/05,
9/05),
Sri Lanka (MuB-Online 7/06)
und Kolumbien (MuB-Online 5/03).
Insgesamt gab es Ende 2006 rund 25 Mio. Binnenflüchtlinge, also Vertriebene
im eigenen Land, die nicht unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention
von 1951 fallen. Nur ein kleiner Teil von ihnen (2006: ca. 6,6 Mio.) bekommt
Unterstützung durch das UNHCR (MuB-Online 4/06)
. Die meisten Binnenflüchtlinge leben heute im Sudan (5 Mio.), in Kolumbien
(3,8 Mio.) und im Irak (1,9 Mio., vgl. MuB 4/07).
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