Der Bundestag hat am 26. April den Gesetzentwurf „zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“ in erster Lesung behandelt. Die Bundesregierung verteidigte die Neuregelung des Ausländerrechts gegen Kritik der Opposition.
Das Gesetz enthält neben der Umsetzung von elf EU-Richtlinien auch restriktive Maßnahmen in den Bereichen Integration, Einbürgerung und Ehegattennachzug. Ferner beabsichtigt die Regierung, über eine Altfallregelung langjährig geduldeten Ausländern ein Bleiberecht zu gewähren (vgl. MuB 3/07).
Verbände und Migrantenorganisationen hatten sich in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gegen verschiedene Punkte des Gesetzes ausgesprochen. Auf Kritik stieß beispielsweise die Einschränkung des Nachzugs ausländischer Ehepartner. Künftig soll der aus einem Nicht-EU-Staat stammende Ehepartner erst dann nachziehen dürfen, wenn er sich „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann“.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte in der Debatte, mit dem geplanten Gesetz unterstütze die Bundesregierung die Integration von Zuwanderern nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“. Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, bezeichnete den Gesetzentwurf hingegen als „integrations-, frauen- und familienfeindlich“. Die Maßnahmen der Bundesregierung seien von „einem generellen Misstrauen gegenüber Migrantinnen und Migranten geprägt“ und das „Gegenteil von Integrationsförderung.“ Hartfried Wolf, Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, begrüßte die Bleiberechtsregelung, kritisierte jedoch zugleich, dass das Problem der Kettenduldungen weiter bestehe.
Unterdessen entbrannte eine Debatte um die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) plädierte dafür, die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten früher als geplant einzuführen. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) forderte, die Hürden für die Zuwanderung ausländischer Hochqualifizierter und die momentane Einkommensgrenze für ausländische Spezialisten und leitende Angestellte zu senken. Derzeit liegt sie bei 85.000 Euro. Mit dem Gesetzentwurf wird lediglich die Zuwanderung von Selbständigen aus dem Ausland erleichtert. Sie müssen nicht mehr 1 Mio. Euro investieren und mindestens 10 Arbeitsplätze schaffen. Die Mindestinvestitionssumme wird halbiert und künftig soll die Schaffung von fünf Arbeitsplätzen ausreichen.
Laurenz Meyer, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, schlug vor, dass Firmen Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten unter der geltenden Einkommensgrenze einstellen könnten, wenn sie zusätzlich die gleiche Zahl inländischer Arbeitsloser einstellten. Bundesinnenminister Schäuble sprach sich angesichts der Entspannung auf dem Arbeitsmarkt für eine vorsichtige Öffnung mit „Augenmaß“ aus. Es könnte nicht das Ziel sein, „gut Qualifizierte aus der ganzen Welt abzuwerben, die wiederum dann in ihren Ländern fehlen“. Klaus Brandner, Arbeitsmarkt-Experte der SPD-Bundestagsfraktion, sprach sich angesichts von rund 4 Mio. Arbeitslosen gegen eine erleichterte Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte aus. Auch Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), sagte, bevor man über die Erleichterung der Zuwanderung von Arbeitskräften nachdenke, sollten „Ausbildung und Qualifizierung hierzulande Vorrang haben“.
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hatte dem Bundesrat im Februar einen Gesetzentwurf zugeleitet, der eine Senkung der Einkommensgrenze für ausländische Spezialisten und leitende Angestellte auf ca. 64.000 Euro vorsieht. In einem Ende April in den Bundestag eingebrachten Antrag fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Senkung der Einkommensgrenze auf 60.000 Euro und außerdem die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten.
Die Bundesregierung muss 2009 entscheiden, ob sie die Einschränkung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EU-Beitrittsländern aufhebt (vgl. MuB 3/04). Zwar ist im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sich die Bundesregierung in „Absprache mit der EU-Kommission für eine weitere Verlängerung um 2 Jahre einsetzen“ wird, so dass der Arbeitsmarkt dann erst nach 2011 geöffnet würde. Allerdings hat Klaus Brander, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, kürzlich erklärt, dass es „keine Festlegung in dieser Hinsicht“ gäbe. vö
Weitere Informationen:
www.migration-info.de/dum_doks/D_1605103_Antrag_Zuwanderungsgesetz.pdf
www.migration-info.de/dum_doks/D_2007_Zuwanderungsgesetz_Reform.pdf
www.migration-info.de/dum_doks/D_Antrag_Hochqualifizierte_1605116.pdf