Die EU-Grenzschutzagentur Frontex hat ein Netzwerk zur Sicherung der Seegrenzen gegründet. Das Europäische Parlament beschloss begleitend, Soforteinsatz-Teams einzurichten. Die EU-Kommission legte ein Asylpaket sowie eine Richtlinie zum Arbeitsmarkt vor, die Sanktionen bei der Beschäftigung von Illegalen vorsieht.
Info-Box: Zustrom von Zuwanderern per Boot
hält an
Wieder haben hunderte Menschen versucht, europäische Küsten per Boot
zu erreichen. Ende April fing die griechische Küstenwache ein Schiff mit
145 Passagieren vor der Küste Athens ab und brachte sie an Land. Im Mai
erreichten rund 1.000 Personen die Kanarischen Inseln. Die marokkanische Marine
griff im Mai rund 250 „Boat People“ beim Versuch auf, die Kanaren
zu erreichen. Auch die Balearen sind betroffen, nach Mallorca gelangten 31 Personen.
Mitte Mai landeten knapp 400 Menschen in sieben Booten auf der Insel Lampedusa
und wurden ins dortige Aufnahmelager gebracht.
Für großes Aufsehen sorgte das Verhalten der maltesischen Behörden
in den vergangenen Wochen: Malta hatte sich in mehreren Fällen geweigert,
Schiffbrüchige aufzunehmen. Bereits Ende Mai ertrank eine ungewisse Zahl
an Menschen, nachdem ein Schiff mit 53 Personen in Maltas Gewässern verschwand.
Ein französisches Schiff barg Tage später 21 Leichen. Ein italienisches
Schiff rettete Anfang Juni 27 Menschen, die sich über 24 Stunden an die
Thunfisch-Fangbecken eines maltesischen Fischerbootes geklammert hatten. Das
Boot verweigerte ihre Aufnahme, da sich Malta und Libyen um die Zuständigkeit
stritten. In einem anderen Fall nahm ein spanisches Schiff 26 Passagiere eines
gekenterten Boots vor Malta auf. 29 weitere Schiffbrüchige wurden zu einem
späteren Zeitpunkt von der maltesischen Wasserschutzpolizei gerettet. In
diesem Zusammenhang räumte die EU ein, dass es zu Pannen bei der Rettung
gekommen sei. Ein Sprecher von EU-Justizkommissar Franco Frattini begründete
dies mit der noch nicht richtig funktionierenden Zusammenarbeit der nationalen
Grenzschutzbehörden. Maltas Innenminister Tonio Borg (Partit Nazzjonalista,
PN) sagte, dass sein Land in den vergangenen Wochen insgesamt 250 Personen gerettet
habe. Borg forderte eine Verteilung der „Boat People“ auf die Mitgliedstaaten.
Grenzschutz: Die europäische Grenzschutzagentur Frontex hat am 24. Mai mit den EU-Mitgliedstaaten, die an das Mittelmeer und den Südwestatlantik angrenzen (Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien, Zypern), ein europäisches Grenzpatrouillen-Netz gegründet (European Patrols Network, EPN). Dieses Instrument soll die nationalen Grenzschutzbehörden vernetzen und so die Zusammenarbeit bei illegaler Einwanderung an den südlichen Seegrenzen der EU verbessern. Hierzu sollen in einer ersten Phase die nationalen Grenzpatrouillen in den Küstengewässern von Frontex koordiniert werden, um Überschneidungen zu vermeiden. Im Anschluss ist in einer zweiten Phase vorgesehen, Koordinierungszentren auszubauen, die umfassende Strategien zur Beobachtung bestimmter Küstenabschnitte entwickeln. Der EU-Kommissar für Inneres und Justiz Franco Frattini vertraut auf eine offene und starke Zusammenarbeit der europäischen Mitgliedstaaten. Später sollen auch interessierte Drittstaaten in das Grenzpatrouillennetz integriert werden, so Frattini.
Die beteiligten Mitgliedstaaten haben zunächst keinen Zugang zu dem Zentralregister für technische Ausrüstungsgegenstände (Centralised Record of Available Technical Equipment, CRATE) der Grenzschutzagentur. Sie müssen ihre eigene Ausrüstung in die Netzwerkarbeit einbringen und können nicht auf die in CRATE registrierten Gemeinschaftsmittel zurückgreifen. Später werden die Mitgliedstaaten Mittel aus dem Außengrenzenfonds in Anspruch nehmen können.
Bereits in der letzten Aprilwoche hatte das Europäische Parlament (EP) die Verordnung zur Schaffung von Sofort-Einsatzteams zur Grenzsicherung angenommen. Der Einsatz dieser Teams soll jedoch nur in „Ausnahme- und Notsituationen“ erfolgen. Diese entstehen nach Wortlaut der Entschließung, „wenn ein Mitgliedstaat sich einem massiven Zustrom von Drittstaatenangehörigen gegenübersieht, die illegal in sein Hoheitsgebiet einzureisen versuchen“. Die Soforteinsatz-Teams werden die nationalen Behörden nur vorübergehend unterstützen. Auswahl, Zusammenstellung, Weiterbildung und Einsatz der Soforteinsatzteams sollen durch Frontex erfolgen.
Bei der Soforteinsatz-Team-Verordnung handelt es sich um einen Kompromiss zwischen dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und dem Europäischen Rat. Das EP ergänzte den Entwurf der Kommission vor allem durch Zusätze hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte sowie der notwendigen Solidarität der Mitgliedstaaten untereinander.
Flucht und Asyl: In der ersten Juniwoche hat die Europäische Kommission ein umfangreiches Asylpaket präsentiert. Es besteht aus einem Richtlinienvorschlag, einem Bericht zur Bewertung des Dublin-Systems sowie einem Grünbuch.
Die Kommission will mit ihrem Richtlinienvorschlag (KOM(2007) 298 endgültig) erreichen, dass auch Flüchtlinge und Personen unter so genanntem „subsidiären Schutz“ besser in den Aufnahmeländern integriert werden. Unter Personen mit Anspruch auf „subsidiären Schutz“ sind Staatenlose und Drittstaatenangehörige zu verstehen, die die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling nicht erfüllen, jedoch stichhaltige Gründe für die individuelle Bedrohungsannahme vorgebracht haben (Richtlinie 2004/83/EG). Mit diesem Richtlinienvorschlag soll dieser Personenkreis anderen Drittstaatenangehörigen in der EU gleichgestellt werden. Nach fünf Jahren sollen sie ein Bleiberecht erhalten und in vielen wirtschaftlichen und sozialen Belangen den Unionsbürgern gleichgestellt werden. Sie wären dann beispielsweise berechtigt, ihren Wohnsitz zu Arbeits-, Studien- oder anderen Zwecken in andere EU-Staaten zu verlegen (Richtlinie 2003/109/EG).
Mit der Bewertung des Dublin-Systems erfolgte eine erste Analyse, inwiefern die rechtlichen Mindeststandards im Asylsystem erfolgreich harmonisiert werden konnten (KOM(2007) 299 endgültig). Das Dublin-System legt fest, dass derjenige Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, über den der Antragsteller in die EU (außer nach Dänemark) bzw. nach Norwegen oder Island eingereist ist.
Das Dublin-System wurde bereits weitgehend umgesetzt, so die Kommission. Insgesamt sind zwischen September 2003 und Dezember 2005 circa 17.000 Drittstaatsangehörige zur Prüfung ihres Asylantrages in einen anderen Mitgliedstaat überstellt worden. Unterstützend wurde den Mitgliedstaaten das so genannte Eurodac-Verfahren zur Seite gestellt. Danach werden allen Drittstaatenangehörigen ab 14 Jahren Fingerabdrücke abgenommen, die im Gebiet der EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark) oder in Norwegen und Island Asyl beantragen, illegal einreisen oder sich dort ohne Aufenthaltsgenehmigung aufhalten. Die Fingerabdrücke werden mit bereits registrierten Daten abgeglichen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Asylantragsteller in mehreren EU-Staaten Asyl beantragen. Ferner können illegale Einreisen und Aufenthalte festgestellt werden.
Die Auswertung des Dublin-Systems ergab, dass allein im Jahr 2005 16 % aller Asylanträge Mehrfachanträge waren. Dieses „Asyl-Shopping“ will EU-Kommissar Frattini künftig effektiver unterbinden. Diesbezüglich rief er die Mitgliedstaaten zu stärkerer Zusammenarbeit auf. Er ermahnte sie, sich „genauestens an ihre Verpflichtung zu halten“ und das Eurodac-Verfahren konsequent anzuwenden.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International fordert hingegen die Abschaffung des Dublin-Systems. Es führe keineswegs zu einer solidarischen Lastenverteilung bei der Bearbeitung von Asylanträgen, so eine Sprecherin. Vielmehr schaffe die Überstellung von Asylbewerbern neue menschenrechtliche Probleme, v. a. weil die materiellen Standards der Mitgliedstaaten im Asylprozess stark voneinander abweichen.
Mit dem „Grünbuch über das künftige gemeinsame europäische Asylsystem“ will die Kommission die Debatte über die Zukunft des Europäischen Asylsystems einleiten (KOM(2007) 301 endgültig). Dazu hat sie die Problemstellungen und Herausforderungen des jetzigen Asylsystems gesammelt und konkrete Fragen, die sich daraus ergeben, formuliert. So will sie eine „breit angelegte Diskussion mit allen Interessenvertretern“ anregen. Deren Ergebnisse sollen schließlich in einen Strategieplan zum gemeinsamen europäischen Asylsystem einfließen.
Arbeitsmarkt: Der Mitte Mai vorgelegte Richtlinienentwurf sieht Sanktionen gegen Arbeitgeber vor, die Zuwanderer ohne legalen Aufenthaltsstatus beschäftigen. Damit soll einer der wichtigsten Anreize für illegale Migration bekämpft werden. Die Beschäftigung von Migranten ohne rechtmäßigen Aufenthalt sei im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, in Privathaushalten sowie im Hotel- und Gastronomiegewerbe besonders verbreitet, so die Kommission. Dabei komme es immer wieder zur Ausbeutung der Arbeitnehmer und „sklavereiähnlichen Arbeitsbedingungen“.
Die bisherigen Sanktionen der Mitgliedstaaten hätten ihre Wirkung weitgehend verfehlt. Die Gefahr, aufgrund der illegalen Beschäftigung von Migranten belangt zu werden, sei verschwindend gering. Daher soll der Vorschlag v. a. eine Harmonisierung der Sanktionsmaßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten herbeiführen. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, vor der Einstellung von Drittstaatsangehörigen deren Aufenthaltstitel zu prüfen sowie die zuständige nationale Behörde über die Anstellung zu informieren. Können Arbeitgeber nicht nachweisen, dass sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, sollen Geldbußen verhängt oder andere Verwaltungsmaßnahmen ergriffen werden.
Für vier Szenarien sind auch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen: Bei wiederholter Zuwiderhandlung (1), wenn der Arbeitgeber eine signifikante Anzahl von Drittstaatenangehörigen ohne legalen Aufenthaltsstatus beschäftigt (2), bei besonders ausbeuterischen Arbeitsbedingungen (3) und wenn der Arbeitgeber davon Kenntnis hatte, dass ihre Arbeitnehmer Opfer von Menschenhändlern waren (4).
Der Kommissionsvorschlag entspricht dem migrationspolitischen Gesamtansatz der EU, illegale Migration effektiver zu bekämpfen und legale Zuwanderung in Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten zu fördern. Amnesty International begrüßte diesen Vorschlag der EU-Kommission, da er von der bisher in den Vordergrund gestellten Kriminalisierung der illegalen Einwanderung abweiche. Gleichzeitig betonte die Menschenrechtsorganisation aber, dass mehr Möglichkeiten für eine legale Einwanderung geschaffen werden müssen.
Fördermittel: Die EU-Staaten haben Anfang Mai den Aufbau von drei neuen EU-Fördertöpfen beschlossen. Dabei handelt es sich um den Fonds „Außengrenzen“ (ab 2007), den „Europäischen Integrationsfonds“ (ab 2007) und den „Europäischen Rückkehrfonds“ (ab 2008). Diese Fonds sollen den seit sieben Jahren bestehenden „Europäischen Flüchtlingsfonds“ ergänzen.
Für die Sicherung der Außengrenzen sollen bis 2013 circa 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten können aus diesem Fonds Mittel für technische Ausrüstung oder die Weiterbildungen von Grenzpolizisten beziehen. Für den Europäischen Integrationsfonds sind bis 2013 insgesamt rund 700 Mio. Euro eingeplant. Hiervon sollen Integrationsmaßnahmen, wie z. B. Sprach- und Einbürgerungskurse finanziert werden. Die bis 2013 zur Verfügung gestellten 676 Mio. Euro des Rückkehr-Fonds sollen für Abschiebungen und für die Unterstützung freiwilliger Rückkehrer verwendet werden. Die Verteilung der Mittel soll sich nach den Aufnahmezahlen für Einwanderer der Länder bzw. nach dem Andrang von Flüchtlingen in den einzelnen Mitgliedstaaten richten. th
Weitere Informationen:
europa.eu
www.frontex.europa.eu
www.europarl.europa.eu
ec.europa.eu/commission_barroso/frattini/doc/2007/com_2007_298_de.pdf
(KOM(2007) 298 endgültig)
ec.europa.eu/commission_barroso/frattini/doc/2007/com_2007_299_de.pdf
(KOM(2007) 299 endgültig)
ec.europa.eu/commission_barroso/frattini/doc/2007/com_2007_301_de.pdf
(KOM(2007) 301 endgültig)
europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l14509.htm