Aufenthaltsrecht von Türken gestärkt
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 9.
August das Aufenthaltsrecht von Türken gestärkt, die in Deutschland
geboren wurden (Az. 1 C 47.06). Das BVerwG annullierte die vom Regierungspräsidium
Karlsruhe verfügte Ausweisung eines Türken. Das Gericht befand, dass
das Aufenthaltsrecht des 32-Jährigen trotz Verurteilung zu einer Haftstrafe
von viereinhalb Jahren nicht erloschen sei. Zur Begründung verwiesen die
Richter auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über
den besonderen Schutz türkischer Staatsangehöriger durch das EU-Türkei-Assoziationsabkommen
(vgl. MuB 2/06).
Halten sich die Eltern rechtmäßig in Deutschland auf, genießen
auch die Kinder wegen des Verfassungsrangs der Familie ein Aufenthaltsrecht.
In der vorherigen Instanz hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden,
dass dieses Recht verloren gehe, wenn das Kind einer eigenen Erwerbstätigkeit
nachgehe und somit ein unabhängiges Aufenthaltsrecht erwirbt (Az.: 11 S
1504/05). Dem widersprach das BVerwG. Eine Ausweisung von Türken sei nur
zum Schutz der öffentlichen Ordnung möglich oder wenn die entsprechende
Person Deutschland für einen nicht unbeträchtlichen Zeitraum verlässt.
www.bverwg.de
Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten
Die umstrittene Reform des Zuwanderungsgesetzes ist am 28. August 2007 in Kraft
getreten. Damit wurden elf EU-Richtlinien zum Aufenthalts- und Asylrecht umgesetzt,
darunter Regelungen zur Familienzusammenführung, zum Daueraufenthalt und
zur Aufnahme von Asylbewerbern (vgl. MuB 6/07).
www.bmi.bund.de
Neuauflage im „Ehrenmordprozess”
Der so genannte „Ehrenmordprozess“ im Fall Hatun Sürücü
wird neu aufgerollt. Am 28. August hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig
die Freisprüche der beiden älteren Brüder der Ermordeten auf
(Az. 5 StR 31/07). Die Leipziger Richter bewerteten die Beweiswürdigung
des Berliner Landgerichts als lückenhaft (Az. 1 Kap Js 285/05 und 518-39/05).
Letzteres hatte in seinem Urteil vom April 2006 den geständigen jüngsten
Bruder für den Mord an seiner Schwester zu einer Jugendstrafe von neun
Jahren und drei Monaten verurteilt (vgl. MuB 4/06,
9/05,
3/05).
Für eine Tatbeteiligung der beiden älteren Brüder konnte das
Landgericht keine ausreichenden Beweise feststellen. Der BGH ist der Ansicht,
dass nicht allen Indizien ausreichend nachgegangen wurde, und verwies das Verfahren
zurück an das Berliner Gericht. Unklar ist, wann es beginnen kann, da sich
die beiden Brüder derzeit in der Türkei aufhalten.
www.bundesgerichtshof.de
Integrationskampagne „Vielfalt als Chance“
Die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration Maria
Böhmer (CDU) hat Ende August die Kampagne „Vielfalt als Chance“
ins Leben gerufen. Ziel ist es, in Unternehmen, in der Verwaltung und in anderen
Organisationen das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass ethnische und kulturelle
Vielfalt eine wichtige Ressource für Wirtschaft und Gesellschaft ist. Mit
einer Vielzahl von Veranstaltungen wie Wettbewerben, Workshops und Konferenzen
werden bis Ende 2008 Unternehmen und Institutionen darüber informiert,
wie sie erfolgreich das Potenzial von Migranten als Mitarbeiter oder Mitglieder
nutzen können. Gleichzeitig können sie ihre Konzepte und Erfolge
mittels der Kampagne der Öffentlichkeit präsentieren. Die Kampagne
wird aus Mitteln der Europäischen Union finanziert.
www.vielfalt-als-chance.de
UNHCR kritisiert Einschränkungen bei Wohnortwahl
Die Wohnortwahl sollte keinen Einschränkungen unterliegen. Zu diesem Schluss
kommt das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) in einer Stellungnahme
vom Juli. Das UNHCR kritisiert, dass Flüchtlinge und Geduldete, die Sozialleistungen
beziehen, in vielen Bundesländern ihren Wohnort nicht frei wählen
können. Durch diese Praxis soll eine „unkontrollierte Binnenwanderung“
von auf öffentliche Leistungen angewiesenen ausländischen Staatsbürgern
verhindert werden. Allerdings, so die Flüchtlingshilfsorganisation, verstießen
entsprechende Auflagen gegen die Genfer Flüchtlingskonvention sowie andere
Menschenrechtsverträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention
(EMRK) und gegen EU-Recht.
www.unhcr.de
Ausbildungsförderung von Flüchtlingen
Auszubildenden mit Flüchtlingsstatus muss kein Arbeitslosengeld gezahlt
werden. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bestätigte am 6. September
ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Berlin, nach dem einer Auszubildenden
mit Flüchtlingsstatus kein Arbeitslosengeld gezahlt werden muss, auch wenn
sie keine Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) erhält (Az. B 14/7b AS 28/06 R). Die 20-jährige Klägerin
war 2001 allein aus Sierra Leone nach Deutschland geflohen. Ihre Eltern sind
im Bürgerkrieg verschollen. Nach Beginn ihrer Berufsausbildung stellte
das zuständige Jobcenter Berlin-Mitte sämtliche Unterstützungsleistungen
ein, da Arbeitslosengeld nicht erhalte, wessen Ausbildung BAföG- förderungsfähig
sei. Der Antrag auf BAföG-Leistungen wurde jedoch abgelehnt, weil ausländische
Auszubildende und Studierende nur dann BAföG erhalten, wenn ihre Eltern
mindestens drei Jahre in Deutschland gearbeitet haben. Flüchtlingsorganisationen
fordern eine Änderung der Gesetzeslage.
www.bsg.bund.de
www.fluechtlingsrat-berlin.de
Muslimisches Brautgeld einklagbar
Eine Frau kann ihr nach iranischem Recht vereinbartes Brautgeld vor einem deutschen
Gericht einklagen. Dies geht aus einer Entscheidung hervor, die das Oberlandesgericht
Zweibrücken (Az. 5 UF 74/05) Anfang August traf. In dem konkreten Fall
muss ein Mann seiner geschiedenen Ehefrau ein Brautgeld im Wert von rund 60.000
Euro zahlen, auf die sich das Paar bei der Heirat 1994 im Iran geeinigt hatte.
Die Ehe wurde 2005 in Deutschland geschieden. Daraufhin verweigerte der Mann
die Zahlung des Brautgeldes („Morgengabe“), das im Scheidungsfall
als Abfindung dient. Die Richter in Rheinland-Pfalz entschieden, dass deutsche
Gerichte in diesem Fall iranisches Recht anwenden müssten. Grundlage für
die Entscheidung sei ein noch immer gültiges Niederlassungsabkommen zwischen
dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien aus dem Jahr 1929, so ein Gerichtssprecher.
Dieses Abkommen regelt bis heute, dass im Scheidungsfall beide Staaten Gerichtsentscheide
aus dem jeweils anderen Staat berücksichtigen und stützen. Eine Revision
wurde nicht zugelassen.
www.justiz.rlp.de
NRW: Kopftuchverbot im Schuldienst
Eine muslimische Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen darf während des Schuldienstes
auch weiterhin kein Kopftuch tragen. Ihre Klage vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht
wurde am 14. August abgewiesen (Az. 2 K 1752/07). Die 1984 auf Lebenszeit berufene
Beamtin war 1994 zum Islam konvertiert und bemüht sich seitdem darum, ein
islamisches Kopftuch tragen zu dürfen. Das Tragen des Kopftuchs, so urteilte
das Verwaltungsgericht, gefährde jedoch den Schulfrieden nach § 57
Abs. 4 Satz 1 des landeseigenen Schulgesetzes. Da auch das Tragen des Nonnen-Habits
im Schuldienst nicht zulässig sei, liege kein Verstoß gegen die Gleichbehandlung
der verschiedenen Religionen vor. Aufgrund der „grundsätzlichen Bedeutung
der Sache“ wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen (vgl.
auch MuB 1/07,
9/06,
6/06,
5/06).
www.vg-duesseldorf.nrw.de
www.justiz.nrw.de
(Urteil)