Menschenrechtsorganisationen haben der Europäischen Union vorgeworfen, sich mit rechtswidrigen Mitteln gegenüber Flüchtlingen und irregulären Zuwanderern abzuschotten. Auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens kritisierten sie, die europäische Grenzschutzagentur Frontex sowie die nationalen Behörden verstießen bei der Sicherung der Seegrenzen gegen geltendes Völkerrecht. Anlass der Kampagne war der Tag des Flüchtlings am 27. September.
Über rechtswidriges Verhalten der EU-Grenzbehörden
beim Umgang mit Boat People existieren keine offiziellen Berichte. Die Hilfsorganisation
Pro Asyl hat jetzt einen aktuellen Infobrief „Über die Situation
der Flüchtlinge in der Ägäis und die Praktiken der griechischen
Küstenwache“ veröffentlicht. Er enthält Aussagen
von Menschen, die an der Landung auf europäischem Territorium gehindert
worden waren. Unter anderem wird ein Flüchtling zitiert: „Mit unserem
Schlauchboot hatten wir fast die vor uns liegende griechische Insel Lesbos erreicht.
Plötzlich tauchte ein Boot der griechischen Küstenwache auf. Die Beamten
schlugen uns. Dann fuhren sie mit uns zurück auf das offene Meer. Wir [...]
wurden ohne Wasser und Nahrung auf einer unbewohnten Insel ausgesetzt.“
Der Infobrief enthält auch einen Auszug aus einem Interview mit einem griechischen
Grenzschutzbeamten. Dieser wird auf die Frage, was zu tun sei, wenn ein Flüchtlingsboot
aufgegriffen würde, folgendermaßen zitiert: „Dann packen wir
sie wieder in ihr Boot und bringen sie zurück an die türkische Küste
oder auf eine türkische Insel. Das ist natürlich nicht offiziell,
die Türken dürfen das nicht merken.“
Die Bundesregierung wurde aufgefordert, Flüchtlinge, die über Griechenland
in die EU eingereist sind, von Deutschland aus nicht wieder nach Griechenland
zurückzuschicken, wie es das Dublin-System vorsieht (vgl. MuB 5/07).
Sie trage Verantwortung für eine humane Flüchtlingspolitik und müsse
sich mit der Situation in Griechenland auseinandersetzen, lautet es in dem Infobrief.
Einen ausführlichen Bericht will Pro Asyl in den kommenden Wochen veröffentlichen.
Bestellung: www.proasyl.de
Im Mittelpunkt der gemeinsam von Pro Asyl, Amnesty International und dem Forum Menschenrechte vertretenen Kritik steht die Praxis der Grenzschützer, Schiffe mit Flüchtlingen oder irregulären Einwanderern auf hoher See an der Weiterfahrt zu hindern bzw. sie in Küstengewässer nordafrikanischer Staaten abzudrängen oder zurückzuschleppen. Während Frontex angibt, ablegende Boote lediglich in unmittelbarer Nähe der afrikanischen Küste „abzufangen“ und „umzuleiten“ (vgl. MuB 1/07), berichtet Pro Asyl von aggressiven Manövern der griechischen und der italienischen Küstenwache, die Migranten auch auf hoher See stoppten, in Hoheitsgebiete von Drittländern zurückschleppten oder gar ihre Boote fahruntüchtig machten (siehe Box). Dies sei rechtswidrig, insbesondere solange nicht geprüft sei, ob den Boat People möglicherweise Flüchtlingsschutz zusteht. Der Geschäftsführer von Pro Asyl Günter Burkhardt sagte, das Meer sei kein rechtsfreier Raum: „Völkerrechtliche Verpflichtungen und die Menschenrechte gelten nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf hoher See.“ Auch sei es nicht zulässig, aus Seenot gerettete Migranten in Drittländer zu bringen, in denen ihre Sicherheit nicht garantiert werden könne.
Die Nichtregierungsorganisationen stützen sich auf ein Fachgutachten des European Centre for Constitutional and Human Rights, das in ihrem Auftrag erstellt wurde. Die Verfasser der Expertise, zwei Rechtswissenschaftler der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt, kommen darin zu dem Ergebnis, dass die „Zurückweisung, das Zurückeskortieren, die Verhinderung der Weiterfahrt, das Zurückschleppen bzw. die Verbringung in nicht zur EU gehörige Küstenländer […] verboten [ist], solange das Verfahren der administrativen und gerichtlichen Überprüfung des individuellen Schutzbegehrens der potentiell schutzbedürftigen Betroffenen auf europäischem Territorium nicht abgeschlossen ist.“
Kern der juristischen Debatte ist die Frage, ob Grenzschützer auch bei „exterritorialem Handeln“ – also insbesondere bei Maßnahmen außerhalb der 12-Seemeilen-Zone – an die internationalen Menschen- und Flüchtlingsrechte gebunden sind. Das Gutachten bejaht dies u. a. mit dem Verweis auf das Zurückweisungsverbot („non-refoulement“) der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Demnach darf ein Flüchtling nicht zurückgewiesen werden, wenn im Herkunftsland sein Leben oder seine Freiheit bedroht ist. Dieses Verbot gelte sowohl innerhalb als auch außerhalb der Seegrenzen, so die Juristen. Laut Gutachten ergibt sich das Zurückweisungsverbot auch aus verschiedenen Rechtsakten der EU sowie anderen völkerrechtlichen Verträgen wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte oder dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Diese Rechtsauffassung wird vom Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) sowie zahlreichen internationalen Experten und Organisationen geteilt. Die deutsche Bundesregierung vertritt hingegen die Auffassung, dass „der Grundsatz des non-refoulement seine Wirkung erst bei territorialem Gebietskontakt entfaltet“. Demnach besteht für die EU-Staaten beim Grenzschutz keine Verpflichtung, gemäß GFK die Flüchtlingseigenschaft jener Boat People zu überprüfen, die auf offener See angetroffen werden. Im Bundestag ist die Haltung der deutschen Regierung ebenfalls kritisiert worden. Die Oppositionsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke brachten jeweils eigene Kleine Anfragen im Parlament ein. Darin hinterfragten sie die Rolle von Frontex sowie die Position der Bundesregierung hinsichtlich des Aufgreifens von Migranten und Flüchtlingen in internationalen Gewässern.
Aufgrund gemeinschaftsrechtlichen Handelns wird bei der drängenden Frage des Umgangs mit den so genannten Bootsflüchtlingen im Mittelmeer jedoch insbesondere die Politik auf europäischer Ebene entscheidend sein. Pro Asyl appellierte daher an die Europäische Union, den derzeitigen Praktiken auf dem Meer Einhalt zu gebieten. Schutzbedürftigen müsse entsprechend den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz vor Zurückweisung zugestanden werden. Sie hätten einen „Rechtsanspruch, in den nächsten sicheren Hafen gebracht zu werden, sodass dort Asylanträge geprüft werden können“, sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Burkhardt. js
Weitere Informationen:
Andreas Fischer-Lescano, Tillmann Löhr (European Centre for Constitutional
and Human Rights): Menschen- und flüchtlingsrechtliche
Anforderungen an Maßnahmen der Grenzkontrolle auf See. Rechtsgutachten
im Auftrag von Pro Asyl, amnesty international und Forum Menschenrechte. Frankfurt/M.,
September 2007.
www.ecchr.de
www.pro-asyl.de
www.amnesty.de
www.frontex.europa.eu/annual_report
dip.bundestag.de/btd/16/027/1602723.pdf
dip.bundestag.de/btd/16/062/1606254.pdf