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Deutschland: Erste Bilanz zur Bleiberechtsregelung

Ein Jahr nachdem sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ein Bleiberecht für langjährig geduldete Personen geeinigt hatten, liegen nun vorläufige Zahlen zu Anträgen und Bewilligungen vor. Flüchtlingsorganisationen und Oppositionsparteien kritisierten erneut, dass die Anforderungen zu hoch gesteckt wurden und somit zu wenige Personen von der Regelung profitieren könnten.

Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte sich im November 2006 darauf geeinigt, dass „wirtschaftlich und sozial integrierte ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige“ eine zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten können (vgl. MuB 10/06, 2/07, 3/07). Dazu müssen sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Ein Bleiberecht kann erhalten, wer zum Stichtag 1. Juli 2007 seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebte. Für Familien mit minderjährigen Kindern verkürzt sich der Zeitraum auf sechs Jahre. Weitere Bedingung ist ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis, mit dem der Lebensunterhalt der Person bzw. der Familie gedeckt wird, ohne dass auf ergänzende Sozialleistungen zurückgegriffen wird. Ausgenommen von der Bedingung des eigenständigen Lebensunterhalts sind Auszubildende, erwerbsunfähige Personen und Rentner, die keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen und im Herkunftsland keine Familie, dafür aber in Deutschland Angehörige mit dauerhaftem Aufenthalt haben. Ferner muss die Familie ausreichenden Wohnraum nachweisen, müssen die Kinder den Kindergarten oder die Schule besuchen und alle betroffenen Personen ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen. Geduldete, die keinen Anspruch auf einen solchen Aufenthaltstitel haben, erhalten dennoch Zugang zum Arbeitsmarkt, wenn sie seit mindestens vier Jahren in Deutschland leben.

Der Beschluss der IMK, den die Große Koalition bei den Änderungen des Aufenthaltsrechts weitgehend umsetzte, beinhaltet auch eine Reihe von Ausschlussgründen für ein Bleiberecht. Kein Bleiberecht erhalten demnach Personen, die Ausländerbehörden „vorsätzlich getäuscht“, Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Kreisen haben oder in schwerem Maße straffällig geworden sind.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) hielten sich Ende Oktober 2006 178.326 Personen mit einer Duldung in der Bundesrepublik auf. Der größte Teil kam aus Serbien und Montenegro (57.875), gefolgt von Personen aus der Türkei (12.078) und dem Irak (10.682). Etwa 100.000 dieser Personen lebten zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens sechs Jahren in Deutschland, etwa 70.000 seit mindestens acht Jahren. Hinzu kamen rund 40.000 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, von denen rund 6.150 bereits seit mindestens 6 Jahren und 2.735 seit mindestens 8 Jahren in Deutschland lebten. Dies geht aus der Antwort des BMI auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Nach vorläufigen Zahlen der Bundesregierung haben bis zum 30. September 2007, dem letzten Tag der Antragsfrist, 71.857 Personen ein Bleiberecht beantragt. Davon haben bislang 19.779 Personen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, darunter 7.541 Familienangehörige. Weitere 29.834 Personen haben zunächst eine Duldung erhalten, um die Voraussetzungen zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen zu können. Sie müssen nun nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Definitiv abgelehnt wurden bis Ende September die Anträge von 7.885 Personen (darunter 2.147 Familienangehörige). Bei 19.302 Personen wurde noch nicht über den Antrag entschieden.

Flüchtlingsorganisationen und Oppositionsparteien wiederholten angesichts der Zahlen ihre Kritik an der Bleiberechtsregelung. Die Bedingungen seien zu restriktiv, daher würden zu wenige Personen von der Regelung profitieren. Die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke Ulla Jelpke kritisierte, dass nun „immer noch 81.500 Menschen, die länger als sechs Jahre in Deutschland leben, lediglich geduldet“ würden. Das Problem der Kettenduldungen sei somit nicht behoben worden. Sie forderte eine „großzügige und dauerhafte Bleiberechtsregelung“. Ähnlich äußerte sich Josef Philip Winkler von Bündnis 90/Die Grünen: Die geforderte Mindestaufenthaltszeit sei zu lang und auch die weiteren Bedingungen zu restriktiv, so Winkler. Flüchtlingshilfsorganisationen werfen den Ausländerbehörden, insbesondere im Land Berlin, ein teilweise willkürliches Vorgehen bei der Anwendung der Bleiberechtsregelung vor. So sei den Antragstellern nicht immer rechtzeitig mitgeteilt worden, welche Dokumente sie für den Antrag benötigen.

Die Bundesbeauftragte für Migration und Integration Maria Böhmer (CDU) betonte, dass mit der neuen Regelung für Zehntausende die Tür zum Arbeitsmarkt geöffnet würde. Sie appellierte erneut an die Wirtschaft, langjährig Geduldeten eine berufliche Chance zu geben. me

Weitere Informationen:
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/070/1607089.pdf
www.fluechtlingsrat-berlin.de

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