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Deutschland: Optionspflicht für Volljährige mit Doppelpass

Im Laufe des Jahres 2008 müssen sich erstmals mehrere Tausend Jugendliche mit doppelter Staatsangehörigkeit für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Tun sie dies nicht bis spätestens zu ihrem 23. Geburtstag, droht der Verlust des deutschen Passes.

Die Pflicht zur Entscheidung geht auf die im Staatsangehörigkeitsgesetz von 1999 verankerte so genannte Optionspflicht zurück (vgl. MuB 3/99). Demnach erhielten alle ab dem 1. Januar 2000 in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern zunächst automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren mit einem Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik gelebt hatte (§ 4, Abs. 3 StAG; eingeschränktes jus soli). Wurde allerdings auch die Staatsbürgerschaft der Eltern angenommen, so ist mit Vollendung des 18. Lebensjahrs und nach Aufforderung durch die Behörden eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, ob die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit angestrebt wird (§ 29 StAG). Fällt die Wahl des Heranwachsenden auf die ausländische Staatsangehörigkeit, so geht die deutsche verloren. Umgekehrt muss die Aufgabe der ausländischen Staatsbürgerschaft nachgewiesen werden. Wird dieser Nachweis nicht bis spätestens zur Vollendung des 23. Lebensjahres erbracht, so geht die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren.

Für die seit 2000 geborenen Doppelstaatsbürger beginnt die Optionspflicht im Jahr 2018. Die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts enthielt jedoch auch eine Übergangsregelung, nach der auf Antrag auch ausländische Kinder unter zehn Jahren zusätzlich den deutschen Pass erhalten konnten. Davon profitierten insgesamt fast 50.000 Kinder. Im Laufe des Jahres 2008 werden nun die ersten rund 3.300 Heranwachsenden – der Geburtsjahrgang 1990 – volljährig und müssen von den Einwohnermeldeämtern angeschrieben werden. Neben diesem bürokratischen Aufwand müssen nach gegenwärtiger Rechtslage voraussichtlich ab dem Jahr 2013 von Amts wegen die ersten Verfahren zum Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit betrieben werden.

Politiker verschiedener Parteien lehnten das Optionsmodell als „bürokratisches Monstrum“ ab und forderten, auf seine Umsetzung zu verzichten und den Doppelpass zu tolerieren. Der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz sagte: „Wir müssen uns sehr sorgfältig anschauen, was wir damals angerichtet haben.“ Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU Wolfgang Bosbach bezeichnete die Regelung als „nicht praxistauglich“ und warnte vor einer Flut von Prozessen. „Viele werden sich nicht entscheiden wollen und die Rechtsfolgen nicht klaglos akzeptieren“, so Bosbach. Er plädiert eher für die Rückkehr zum alten Staatsangehörigkeitsgesetz, das die deutsche Staatsangehörigkeit in diesen Fällen nicht automatisch bei der Geburt verliehen hätte.

Bereits 2006 hatten sowohl die Fraktion der Linken als auch Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Optionspflicht aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz zu streichen. Der Bundestag führte daraufhin am 10. Dezember 2007 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Thema Einbürgerung und Staatsangehörigkeit durch. In allen Stellungnahmen wurde auf die bürokratischen und integrationspolitischen Probleme des Optionsmodells hingewiesen. Die überwiegende Mehrzahl der Experten riet zu dessen Streichung. Das Bundesministerium des Innern will die Entwicklung zunächst nur kritisch beobachten. js

Weitere Informationen:
www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung10/Stellungnahmen/index.html

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