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Kurzmeldungen – Deutschland

Sondererhebung zu Geburten und Kinderlosigkeit
Mütter sind heute bei der Geburt ihres ersten Kindes im Durchschnitt 26 Jahre alt und damit drei Jahre älter als Mütter in den 1960er Jahren. Von den Frauen im Alter zwischen 40 und 49 Jahren hat jede Fünfte keine Kinder, von den 50- bis 59-Jährigen nur jede Siebte. Die Kinderlosigkeit steigt in den alten Bundesländern mit dem Bildungsgrad an. Hier haben 26 % der Frauen im Alter von 40 bis 75 Jahren mit Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulabschluss keine Kinder, bei den Frauen mit niedrigerer Bildung nur 8 %. Anders in den neuen Ländern: Hier ist der Anteil kinderloser Frauen mit hoher und mittlerer Bildung kleiner (je 8 %) als bei Frauen mit niedriger Bildung (13 %). 52 % der 2006 in Deutschland geborenen Kinder hatten deutsche Eltern. Bei 42 % war nur ein Elternteil deutsch und bei 6 % der Kinder hatten beide Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Sondererhebung zu Geburten und Kinderlosigkeit, die das Statistische Bundesamt 2006 erstmalig mit etwa 12.500 Frauen durchführte. Die Studie wurde im Dezember 2007 in Berlin vorgestellt.
www.destatis.de

Urteil wegen Diskriminierung
Das Diakonische Werk muss nach einem Urteil des Hamburger Arbeitsgerichts einer Deutschen türkischer Herkunft 3.900 Euro Entschädigung zahlen. Die Frau wurde nicht zu einem Vorstellungsgespräch für ein von der EU gefördertes Projekt als „Integrationslotsin“ eingeladen, weil sie keiner christlichen Konfession angehört. Nach Ansicht des Gerichts verstößt dies gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, vgl. MuB 6/06). Das Diakonische Werk will voraussichtlich in Berufung gehen und begründet dies mit der sog. Kirchenklausel (§ 9 AGG). Diese räumt Kirchen und Religionsgemeinschaften ein, ihre Beschäftigten unter Berücksichtigung der Religionszugehörigkeit auszuwählen, wenn diese „im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt“. Experten begrüßten das Hamburger Urteil, da sie die kirchliche Prägung bei der konkreten Stelle für nicht erforderlich halten.
bundesrecht.juris.de/agg/index.html; bundesrecht.juris.de/agg/__9.html

Weniger Asylbewerber
2007 wurden insgesamt 30.303 Asylanträge gestellt (2006: 30.100). Davon waren 19.164 Erstanträge, 11.139 Folgeanträge. Die Zahl der Erstanträge ist damit auf einem neuen Tiefststand angekommen (2006: 21.029, 2004: 35.607, 2002: 71.127). Die wichtigsten Herkunftsländer 2007 waren Irak (22,6 % der Erstanträge), Serbien (10,4 %) und die Türkei (7,5 %). Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl sieht Deutschland weiterhin „im Hintertreffen beim internationalen Flüchtlingsschutz“.
www.bamf.de

Weniger Spätaussiedler
2007 sind insgesamt 5.792 Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder nach Deutschland zugewandert (2006: 7.750; 2005: 35.500). Dies entspricht einem Rückgang um rund 25 % im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Zahl der neu gestellten Aufnahme- und Einbeziehungsanträge ist von 23.800 (2006) auf 11.056 zurückgegangen. Dies teilte der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Christoph Bergner Anfang Januar in Berlin mit. Die Zahlen belegen den anhaltenden Rückgang der Zuwanderung von Spätaussiedlern (vgl. MuB 1/07). In den Staaten Ost- und Südosteuropas leben heute noch circa 1,4 Mio. Angehörige der deutschen Minderheit, davon knapp 600.000 in Russland.
www.bmi.bund.de

Initiative gegen Fachkräftemangel
Mit der Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ will die Bundesregierung den Fachkräftemangel in Deutschland reduzieren und die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen erhöhen. Anfang Januar beschloss sie ein entsprechendes Konzept, mit dem auch die Durchlässigkeit des Bildungssystems gefördert werden soll. Der Entwurf des Bundeskabinetts sieht Maßnahmen von der frühkindlichen Förderung bis zur beruflichen Weiterbildung vor. So sollen 80.000 pädagogische Fachkräfte fortgebildet werden, um Kinder bereits im Kindergarten besser zu fördern. In den vergangenen Jahren wurden 6.300 Ganztagsschulen geschaffen, um die Lernbedingungen in den Schulen zu verbessern. Ausbildungsbegleitende Hilfen und Ausbildungsprämien für Betriebe sollen mehr junge Menschen in die Arbeit führen. Die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) verspricht sich von der Initiative vor allem mehr Ausbildungschancen für Jugendliche mit Migrationshintergrund.
www.bundesregierung.de; www.bmbf.bund.de (Initiative als PDF zum Download)

Freizügigkeit für anerkannte Flüchtlinge
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG) hat am 15. Januar entschieden, dass anerkannte Flüchtlinge in Deutschland ihren Wohnsitz frei wählen können. Behördliche Auflagen zum Zwecke einer gerechten Verteilung der finanziellen Belastungen zwischen den Bundesländern sind demnach rechtswidrig (Az. 1 C 17.07). Das BVerwG bestätigte damit die Argumentation des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Az. 7 A 10492/06.OVG), das sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) berufen hatte. Die GFK garantiert anerkannten Flüchtlingen grundsätzlich Freizügigkeit. Allerdings können Wohnsitzauflagen auch gegenüber Flüchtlingen verhängt werden, beispielsweise aus integrationspolitischen Gründen, wenn die Beschränkungen für Ausländer allgemein gelten.
www.bverwg.de

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