Sondererhebung zu Geburten und Kinderlosigkeit
Mütter sind heute bei der Geburt ihres ersten Kindes im Durchschnitt 26
Jahre alt und damit drei Jahre älter als Mütter in den 1960er Jahren.
Von den Frauen im Alter zwischen 40 und 49 Jahren hat jede Fünfte keine
Kinder, von den 50- bis 59-Jährigen nur jede Siebte. Die Kinderlosigkeit
steigt in den alten Bundesländern mit dem Bildungsgrad an. Hier haben 26
% der Frauen im Alter von 40 bis 75 Jahren mit Fachschul-, Fachhochschul- oder
Hochschulabschluss keine Kinder, bei den Frauen mit niedrigerer Bildung nur
8 %. Anders in den neuen Ländern: Hier ist der Anteil kinderloser Frauen
mit hoher und mittlerer Bildung kleiner (je 8 %) als bei Frauen mit niedriger
Bildung (13 %). 52 % der 2006 in Deutschland geborenen Kinder hatten deutsche
Eltern. Bei 42 % war nur ein Elternteil deutsch und bei 6 % der Kinder hatten
beide Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit. Zu diesen Ergebnissen
kommt eine repräsentative Sondererhebung zu Geburten und Kinderlosigkeit,
die das Statistische Bundesamt 2006 erstmalig mit etwa 12.500 Frauen durchführte.
Die Studie wurde im Dezember 2007 in Berlin vorgestellt.
www.destatis.de
Urteil wegen Diskriminierung
Das Diakonische Werk muss nach einem Urteil des Hamburger Arbeitsgerichts einer
Deutschen türkischer Herkunft 3.900 Euro Entschädigung zahlen. Die
Frau wurde nicht zu einem Vorstellungsgespräch für ein von der EU
gefördertes Projekt als „Integrationslotsin“ eingeladen, weil
sie keiner christlichen Konfession angehört. Nach Ansicht des Gerichts
verstößt dies gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG,
vgl. MuB 6/06).
Das Diakonische Werk will voraussichtlich in Berufung gehen und begründet
dies mit der sog. Kirchenklausel (§ 9 AGG). Diese räumt Kirchen
und Religionsgemeinschaften ein, ihre Beschäftigten unter Berücksichtigung
der Religionszugehörigkeit auszuwählen, wenn diese „im Hinblick
auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte
berufliche Anforderung darstellt“. Experten begrüßten das Hamburger
Urteil, da sie die kirchliche Prägung bei der konkreten Stelle für
nicht erforderlich halten.
bundesrecht.juris.de/agg/index.html;
bundesrecht.juris.de/agg/__9.html
Weniger Asylbewerber
2007 wurden insgesamt 30.303 Asylanträge gestellt (2006: 30.100). Davon
waren 19.164 Erstanträge, 11.139 Folgeanträge. Die Zahl der Erstanträge
ist damit auf einem neuen Tiefststand angekommen (2006: 21.029, 2004: 35.607,
2002: 71.127). Die wichtigsten Herkunftsländer 2007 waren Irak (22,6 %
der Erstanträge), Serbien (10,4 %) und die Türkei (7,5 %). Die Flüchtlingshilfsorganisation
Pro Asyl sieht Deutschland weiterhin „im Hintertreffen beim internationalen
Flüchtlingsschutz“.
www.bamf.de
Weniger Spätaussiedler
2007 sind insgesamt 5.792 Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder nach
Deutschland zugewandert (2006: 7.750; 2005: 35.500). Dies entspricht einem Rückgang
um rund 25 % im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Zahl der neu gestellten Aufnahme-
und Einbeziehungsanträge ist von 23.800 (2006) auf 11.056 zurückgegangen.
Dies teilte der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
Christoph Bergner Anfang Januar in Berlin mit. Die Zahlen belegen den anhaltenden
Rückgang der Zuwanderung von Spätaussiedlern (vgl. MuB 1/07).
In den Staaten Ost- und Südosteuropas leben heute noch circa 1,4 Mio. Angehörige
der deutschen Minderheit, davon knapp 600.000 in Russland.
www.bmi.bund.de
Initiative gegen Fachkräftemangel
Mit der Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ will
die Bundesregierung den Fachkräftemangel in Deutschland reduzieren und
die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen erhöhen. Anfang Januar
beschloss sie ein entsprechendes Konzept, mit dem auch die Durchlässigkeit
des Bildungssystems gefördert werden soll. Der Entwurf des Bundeskabinetts
sieht Maßnahmen von der frühkindlichen Förderung bis zur beruflichen
Weiterbildung vor. So sollen 80.000 pädagogische Fachkräfte fortgebildet
werden, um Kinder bereits im Kindergarten besser zu fördern. In den vergangenen
Jahren wurden 6.300 Ganztagsschulen geschaffen, um die Lernbedingungen in den
Schulen zu verbessern. Ausbildungsbegleitende Hilfen und Ausbildungsprämien
für Betriebe sollen mehr junge Menschen in die Arbeit führen. Die
Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) verspricht sich von der
Initiative vor allem mehr Ausbildungschancen für Jugendliche mit Migrationshintergrund.
www.bundesregierung.de;
www.bmbf.bund.de (Initiative als PDF zum
Download)
Freizügigkeit für anerkannte Flüchtlinge
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG) hat am 15. Januar entschieden,
dass anerkannte Flüchtlinge in Deutschland ihren Wohnsitz frei wählen
können. Behördliche Auflagen zum Zwecke einer gerechten Verteilung
der finanziellen Belastungen zwischen den Bundesländern sind demnach rechtswidrig
(Az. 1 C 17.07). Das BVerwG bestätigte damit die Argumentation des Oberverwaltungsgerichts
Koblenz (Az. 7 A 10492/06.OVG), das sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention
(GFK) berufen hatte. Die GFK garantiert anerkannten Flüchtlingen grundsätzlich
Freizügigkeit. Allerdings können Wohnsitzauflagen auch gegenüber
Flüchtlingen verhängt werden, beispielsweise aus integrationspolitischen
Gründen, wenn die Beschränkungen für Ausländer allgemein
gelten.
www.bverwg.de