Urteil zu Sprachkenntnissen für nachziehende Ehepartner
Ausländer, die zu ihren in Deutschland lebenden Ehepartnern ziehen wollen,
müssen sich „auf einfache Weise in deutscher Sprache“ verständigen
können (Aufenthaltsgesetz § 30, Abs. 1, Satz 1, Nr. 2). Mit seinem
Urteil Ende Januar bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin die seit August
2007 geltende Regelung des Aufenthaltsgesetzes (vgl. MuB 6/07).
Das Gericht betonte dabei ausdrücklich, dass die Regelung mit Artikel 6
des Grundgesetzes (Schutz der Ehe und Familie) vereinbar sei, da „verhältnismäßige
Eingriffe in die Freiheitssphäre der Eheleute zum Schutze öffentlicher
Interessen“ rechtmäßig seien (AZ: VG 5 V 22.07). Geklagt hatte
eine mit einem Deutschen verheiratete Inderin, der die Deutsche Botschaft in
Neu Delhi ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung verweigert hatte.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das Gericht eine
Berufung zu.
www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20080128.1525.92893.html
Urteil: BAMF muss Leitlinien für Asylanerkennung
nicht öffentlich machen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf die für
einzelne Herkunftsländer anzuwendenden Leitsätze im Asylverfahren
auch in Zukunft geheim halten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Ansbach
am 22. Januar nach einer Klage der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl
und der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des Deutschen Anwaltsvereins
(Az. AN 4 K 07.00903; AN 4 K 07.01333). Das seit 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz,
auf das sich die Kläger berufen hatten, räumt grundsätzlich jedem
Bürger gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang
zu amtlichen Informationen ein. Pro Asyl und die Arbeitsgemeinschaft hatten
auf Herausgabe sämtlicher Dienstanweisungen des BAMF sowie der länderspezifischen
Leitlinien, die den Asylsachbearbeitern als Entscheidungsgrundlagen vorgegeben
werden, geklagt. Das Bundesamt lehnt deren Veröffentlichung mit Verweis
auf ein höherwertiges Interesse an Geheimhaltung ab und stuft sie als vertraulich
ein. Das Gericht schloss sich der Position des BAMF an. Die Geheimhaltung sei
rechtens. Eine Veröffentlichung der Leitsätze würde die Überprüfung
der Glaubwürdigkeit der Angaben von Asylbewerbern „erheblich erschweren
und eine sachgerechte Entscheidung im Asylverfahren gefährden oder sogar
unmöglich machen“, so das Gericht. Pro Asyl kündigte an, gegen
das Urteil Berufung einzulegen.
www.proasyl.de/de/dienstanweisgungen-bamf/index.html
www.vgh.bayern.de/VGAnsbach/index.htm