Historische Entwicklung: Erst nach dem Zweiten Weltkrieg, als Folge der großen Zahl von Zuwanderern, die aus den ehemaligen Kolonien kamen, entwickelte sich das Vereinigte Königreich zu einem Einwanderungsland. Der wachsende Wohlstand in den Nachkriegsjahren hatte zusätzlichen Bedarf an Arbeitskräften geschaffen, der überwiegend mit Zuwanderern aus den Kolonien gedeckt wurde. Diese profitierten von privilegierten Zuwanderungsbedingungen als Folge des britischen Staatsbürgerschaftsrechts. Während der 1950er Jahre kamen auf diese Weise rund 500.000 zumeist junge und alleinstehende Männer in das Vereinigte Königreich.
Anfang der 1960er Jahre wurden die ersten Maßnahmen zur Zuwanderungskontrolle erlassen. Diese restriktive Politik setzte sich in den folgenden Jahrzehnten sowohl unter Labour- als auch unter konservativen Regierungen fort.
2002 bis heute: Die größte Veränderung in der Zuwanderungspolitik erfolgte 2002, als ein Weißbuch erstellt wurde, das einen umfangreichen Plan zur „gesteuerten Zuwanderung“ auf den Weg brachte. Im gleichen Jahr wurde im Rahmen des Nationalitäts-, Einwanderungs- und Asylgesetzes (Nationality, Immigration and Asylum Act) die Zuwanderung von hoch qualifizierten Arbeitskräften gefördert (vgl. MuB 4/02). Daraufhin wurde ein Programm für hoch qualifizierte Zuwanderer (Highly Skilled Migrant Program, HSMP) eingeführt, das ebenso wie das australische Modell auf einem Punktesystem basiert.
Als Folge öffentlicher Beratungsprozesse zur Reform des Zuwanderungssystems wurde das Punkteverfahren 2006 zu einem fünfstufigen System ausgearbeitet. In diesem neuen System erhalten die Bewerber Punkte auf der Basis ihrer Qualifikation und nach Bedarf am Arbeitsmarkt. Das System wird seit Anfang 2008 über zwei Jahre hinweg schrittweise eingeführt.
Die Zuwanderung gering qualifizierter Arbeiter aus Ländern außerhalb der Europäischen Union wird stark eingeschränkt, da man davon ausgeht, dass die erweiterte EU ein ausreichendes Reservoir an Arbeitskräften für entsprechende Jobs bietet.
Die neuesten Entwicklungen der Zuwanderungsgesetzgebung sollen der Verbesserung der Grenzsicherung dienen. Das 2007 in Kraft getretene Grenzgesetz für das Vereinigte Königreich (UK Borders Bill) verpflichtet Ausländer dazu, Fingerabdrücke und Digitalfotos abzugeben und einen Identitätsnachweis mit biometrischen Daten mit sich zu führen.
Zuwandererbevölkerung: Im Jahr 2001 waren 4,9 Mio. Menschen bzw. 8,3 % der Gesamtbevölkerung des Vereinigten Königreichs im Ausland geboren. Dies entspricht einer Verdoppelung des Anteils der im Ausland geborenen Bevölkerung seit 1951. Die größten Zuwächse seit dem Zweiten Weltkrieg gab es im Zeitraum von 1991 bis 2001, in dem mehr als 1 Mio. Menschen zuwanderten. 31 % aller Ärzte sowie 13 % des Pflegepersonals im Vereinigten Königreich wurden im Ausland geboren. Weitere Bereiche, in denen viele Zuwanderer arbeiten, sind das Bildungswesen, die Gastronomie und die Landwirtschaft.
Migrationsströme: Die Nettoabwanderung von britischen Staatsbürgern ist zwischen 1994 und 2005 von 17.000 auf 107.000 Menschen angestiegen. Zeitgleich ist die Nettozuwanderung von 127.000 Personen im Jahre 1995 auf 292.000 im Jahr 2005 gestiegen. Seit der Erweiterung der Europäischen Union um zehn Länder im Jahr 2004 sowie der Zugangsberechtigung zum Arbeitsmarkt für Bürger der mittel- und osteuropäischen Länder ist die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte enorm gestiegen. Mit einer Gesamtzahl von 400.000 eingewanderten Arbeitskräften im Zeitraum von 2004 bis 2005 hatte das Vereinigte Königreich nach Deutschland die höchste offiziell verzeichnete Zahl an zugewanderten Arbeitskräften in ganz Europa. Das Programm für hoch qualifizierte Zuwanderer (HSMP) wird nach Anfangsschwierigkeiten ebenfalls verstärkt genutzt. Zwischen 2004 und 2005 ergab sich ein Anstieg um 140 %.
Flucht und Asyl: Bis in die späten 1980er Jahre beantragten vergleichsweise wenige Menschen Asyl im Vereinigten Königreich. Diese Situation veränderte sich in den 1990er Jahren. Die Zahl der Asylanträge erreichte im Jahr 2000 mit 100.000 Anträgen ihren Höhepunkt. Das Vereinigte Königreich überholte damit Deutschland als wichtigstes Ziel für Asylbewerber. Als Reaktion wurden eine Reihe von Restriktionen eingeführt, u. a. verminderte Sozialleistungen, zeitliche Begrenzungen für die Antragstellung, die Deklarierung britischer Flughäfen zu internationalen Zonen. Das Vereinigte Königreich beteiligt sich zudem an den europäischen Bemühungen zur Vereinheitlichung der Asylpolitik. In den letzten Jahren ist die Zahl der Asylanträge wieder drastisch gesunken.
Integrationspolitik: Die Rahmenbedingungen zur Berücksichtigung von Vielfalt (diversity) in der britischen Gesellschaft umfassen drei Hauptelemente: die Antidiskriminierungsgesetzgebung, die Bildungspolitik sowie Handlungsrichtlinien im Bereich der Polizeiarbeit.
Das neue Antidiskriminierungsgesetz weitete den Race Relations Act von 1976 auf alle öffentlichen sowie auf alle privaten Einrichtungen aus, die öffentliche Funktionen ausführen. Ausgenommen sind lediglich das Parlament, die Sicherheitsdienste und die Zuwanderungsbeamten. Das Gesetz etablierte eine allgemeine Pflicht der Behörden, an der Abschaffung von Diskriminierung zu arbeiten sowie Chancengleichheit und gute Beziehungen zwischen Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft voranzutreiben.
Das britische Bildungssystem neigt dazu, Unterschiede bei den Bildungserfolgen, die durch die ethnische Herkunft bedingt werden, zu verstärken. Vor diesem Hintergrund hat die Regierung zwei Reformen auf den Weg gebracht. Sie hat das Fach Staatsbürgerschaftskunde als verpflichtenden Bestandteil des nationalen Lehrplans eingeführt und die staatliche Förderung muslimischer Schulen vorgeschlagen, um auf die besonderen Anforderungen dieser Schüler einzugehen.
Das Verhalten der Polizei gegenüber „sichtbaren Minderheiten“, vor allem die Praxis des „Anhaltens und Durchsuchens“ von mutmaßlichen Straftätern ohne Angabe von Gründen, ist seit Langem ein strittiges Thema. Ende der 1990er Jahre kam es zu einigen administrativen Änderungen der polizeilichen Praxis. Diese beinhalteten, dass Grund und Ergebnis der polizeilichen Durchsuchung sowie die selbst definierte Identität der angehaltenen Person dokumentiert werden sollen.
Aktuelle Herausforderungen: Der große Zulauf von Bürgern aus den neuen EU-Mitgliedsländern kam unerwartet für das Vereinigte Königreich. Anstelle der erwarteten jährlich etwa 15.000 Zuwanderer wurden zwischen dem 1. Mai 2004 und dem 30. September 2007 rund 715.000 Zuwanderer registriert (Worker Registration Scheme). Falls nicht eine dramatische Verbesserung der wirtschaftlichen Lage Polens und der anderen Herkunftsländer eintritt, lässt sich auch eine Zunahme an Zuwanderungen durch Familienangehörige der Arbeitskräfte nicht ausschließen. Einige Experten prognostizieren, dass es wegen der sehr niedrigen Löhne in Bulgarien und Rumänien noch höhere Zuwandererzahlen geben könnte. Im Dezember 2006 entschied die Regierung daher, bulgarischen und rumänischen Staatsbürgern die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit vorerst zu verwehren und deren Zulassung weiterhin über das bestehende Arbeitserlaubnissystem zu regeln. Die Regierung beabsichtigt, die Situation jedes Jahr neu zu prüfen. Sie will den Arbeitsmarkt schrittweise öffnen und währenddessen die Auswirkungen beobachten. Zudem wird sie sich bemühen müssen, die Zahl der Zuwanderer – eventuell auf einem niedrigeren Niveau – zu stabilisieren. Da die Zuwanderer jedoch überwiegend EU-Bürger sind, verfügt die Regierung über einen wesentlich geringeren Handlungsspielraum als noch in den 1970er Jahren.
Lang- und mittelfristig ist die größte Herausforderung
im Vereinigten Königreich die Integration von Zuwanderern, insbesondere
die der zweiten Generation. Verschiedene öffentliche Meinungsumfragen schildern
im Vergleich zu anderen Ländern Europas ein hohes Maß an Entfremdung
und Radikalisierung der zweiten Einwanderergeneration. Konkrete politische Vorschläge
von Seiten der Regierung gibt es bislang nicht.
Prof. Randall Hansen, Lehrstuhlinhaber „Kanadische Forschung zur Zuwanderung
und Regierungsführung“ an der Universität von Toronto, Kanada
Die 14-seitige Langfassung dieses Länderprofils mit umfangreichem
Datenmaterial ist in Deutsch und Englisch abrufbar unter: www.focus-migration.de
und www.migration-info.de
In der Rubrik Länderprofile sind bei focus
Migration bereits erschienen: Deutschland, Frankreich, Polen, USA, Türkei,
Spanien, Litauen, Kanada, Rumänien und Niederlande