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Deutschland: Unterschiedliche Auslegung der Bleiberechtsregelung

Die Bundesländer haben den Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz (IMK) zum Teil sehr unterschiedlich umgesetzt. In den südlichen Bundesländern erhielten nach vorläufigen Zahlen der Bundesregierung weitaus mehr geduldete Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis als etwa in Bremen oder Mecklenburg-Vorpommern.

Im November 2006 hatte die IMK beschlossen, dass langjährig geduldete Ausländer zunächst für zwei Jahre in Deutschland bleiben dürfen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, wie z. B. den Nachweis über ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis, ausreichenden Wohnraum und Deutschkenntnisse. Diese Bleiberechtsregelung war im September 2007 ausgelaufen (vgl. MuB 10/06, 3/07, 10/07). Bis zu diesem Zeitpunkt wurde fast der Hälfte der Antragsteller (48 %) in Bayern ein Bleiberecht gewährt. In Rheinland-Pfalz erhielten 44 % der geduldeten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, in Hessen 40 %, in Brandenburg 39 % und in Baden-Württemberg 30 %. Die wenigsten Aufenthaltserlaubnisse erteilten das Saarland (6 % der Anträge), Bremen (12 %) und Mecklenburg-Vorpommern (13 %). Bis auf Niedersachsen (35 %), Hamburg (28 %) und Thüringen (26 %) erhielten in den übrigen Bundesländern jeweils rund 20 % der Antragsteller ein Bleiberecht. Deutschlandweit waren es von rund 180.000 Geduldeten etwa 20.000 Ausländer (27,5 %).

Die Zahlen gehen aus den Berechnungen des Hessischen Flüchtlingsrats hervor, der vorläufige Daten der Bundesregierung auswertete (vgl. MuB 10/07). Diese stammen aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur Umsetzung der Bleiberechtsregelung der einzelnen Bundesländer (Drucksache 16/7089), die das Bundesministerium des Inneren im Namen der Bundesregierung verfasst hat.

Timmo Scherenberg vom Hessischen Flüchtlingsrat erklärte die unterschiedliche Auslegung der Bleiberechtsregelung zum einen mit der bundeslandspezifischen Arbeitsmarktlage, zum anderen mit der jeweiligen Innenpolitik: „Erstaunlicherweise haben Bundesländer wie Bayern oder Hessen, die für ihre oft scharfe Ausländerpolitik bekannt sind, die Regelung sehr viel großzügiger ausgelegt als in dieser Hinsicht eher liberale Länder wie z. B. Berlin oder Schleswig-Holstein.“ Die positive Bilanz z. B. von Hessen führt Scherenberg allerdings auch darauf zurück, dass aufgrund der hier bisher eher restriktiven Ausländerpolitik eine größere Gruppe von geduldeten Ausländern unter die Bleiberechtsregelung der IMK fiel. Ein weiterer wichtiger Grund für die Unterschiede sei auch die günstigere Arbeitsmarktlage in Süddeutschland, wo geduldete Ausländer bessere Chancen hätten, Arbeit zu finden und damit diese Voraussetzung für eine Aufenthaltsgenehmigung eher erfüllen könnten, sagte Scherenberg.

Über knapp 20.000 Fälle war bis zum Ende der IMK-Regelung am 30. September 2007 noch nicht entschieden worden. Auch in dieser Hinsicht zeigten sich große Unterschiede zwischen den Bundesländern: Während im Saarland zum Stichtag von 788 Anträgen über 572 noch nicht entschieden worden war (72,6 % unbearbeitete Fälle), standen zum Beispiel in Hessen von 7.625 Anträgen nur noch 565 aus (7,4 %). Diese Fälle werden nun nach der gesetzlichen Altfall- bzw. Bleiberechtsregelung beurteilt (§ 104a AufenthG), die noch bis Ende 2009 gilt. Die Regelung ist von den Voraussetzungen her ähnlich, allerdings beschränkt sie sich auf Aufenthaltszeiten aus humanitären Gründen. up

Weitere Informationen:
www.fr-hessen.de
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/070/1607089.pdf

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