Brandkatastrophe in Ludwigshafen
Ende Februar gab die Staatsanwaltschaft Frankenthal, die die Untersuchungen
zur Brandkatastrophe in Ludwigshafen leitet, erste Ermittlungsergebnisse bekannt.
Bei dem Brand eines Wohnhauses waren Anfang Februar neun Personen türkischer
Herkunft umgekommen (vgl. MuB 2/08).
Nach Einschätzung von Fachleuten gilt ein fremdenfeindlicher Anschlag als
unwahrscheinlich. Das Feuer habe sich sehr langsam entfacht, es fanden sich
keine Hinweise auf die Verwendung von Brandbeschleunigern. Dies sei bei Brandanschlägen
häufig der Fall, so die Experten in ihrem mündlichen Zwischenbericht.
Kopftuchverbot für Lehrerin bleibt bestehen
Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat
einer Lehrerin untersagt, in der Schule ihr muslimisches Kopftuch zu tragen
(Az.: 4 S 516/07). Durch das Tragen der Kopfbedeckung verstoße die Lehrerin
gegen das baden-württembergische Schulgesetz. Es verbietet äußere
politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche Bekundungen.
So soll die Neutralität des Landes gegenüber den Eltern und der Schulfrieden
gewahrt werden. Mit dem Urteil hob der VGH Mannheim eine Entscheidung des Stuttgarter
Verwaltungsgerichts vom Juli 2006 auf (Az.: 18 K 3562/05), das der Frau gestattet
hatte, ihr Kopftuch in der Schule zu tragen. Die Stuttgarter Richter hatten
sich dabei auf das Gleichbehandlungsgebot berufen (vgl. MuB 6/06).
Eine Revision am VGH ist nicht zugelassen. Das Urteil kann dennoch binnen Monatsfrist
durch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
www.vghmannheim.de
Rückkehr nach Abschiebung
Das Verwaltungsgericht in Frankfurt/M. entschied Mitte Februar, dass eine kurdische
Frau türkischer Staatsangehörigkeit zusammen mit ihren sechs Kindern
wieder nach Deutschland zurückkehren darf (Az. 1E 831/07). Nach Ablehnung
ihrer Asylanträge war das Ehepaar Kazan mit seinen Kindern nach 14-jährigem
Aufenthalt in Deutschland im Februar 2007 in die Türkei abgeschoben worden.
Fünf der Kinder sind in Deutschland geboren. Die Richter des Verwaltungsgerichts
sahen in der Ausweisung der Familie einen Verstoß gegen das Grundrecht
auf Schutz des Privatlebens der Kinder (Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention).
Die sechs minderjährigen Kläger seien in die Verhältnisse der
Bundesrepublik Deutschland integriert, während ihnen die Türkei fremd
und unbekannt sei. Aus Gründen des Schutzes der Familie dürfe auch
die Mutter zurückkehren, die vom Vater inzwischen getrennt lebt. Wegen
der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Gericht die Berufung
zugelassen, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheidet.
www.vg-frankfurt.justiz.hessen.de
Rücknahme der Einbürgerung nur „zeitnah“
Ausländern, die in Deutschland aufgrund falscher Angaben eingebürgert
wurden, kann die deutsche Staatsbürgerschaft nur „zeitnah“
wieder entzogen werden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in
mehreren Fällen. (Az: BVerwG 5 C 4.07, 5.07, 14.07 und 15.07re). Allerdings
ließen die Richter offen, bis zu welcher zeitlichen Grenze die Rücknahme
einer erschlichenen Einbürgerung noch als zeitnah einzustufen sei. In den
vorliegenden Fällen wurden die Einbürgerungen nach 8,5 bzw. mehr als
11 Jahren zurückgenommen, was für die Richter nicht mehr als zeitnah
galt. Die Betroffenen hatten Zweitehen im Ausland verschwiegen bzw. sich als
Staatenlose ausgegeben. www.bverwg.de