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Kurzmeldungen – Deutschland

Brandkatastrophe in Ludwigshafen
Ende Februar gab die Staatsanwaltschaft Frankenthal, die die Untersuchungen zur Brandkatastrophe in Ludwigshafen leitet, erste Ermittlungsergebnisse bekannt. Bei dem Brand eines Wohnhauses waren Anfang Februar neun Personen türkischer Herkunft umgekommen (vgl. MuB 2/08). Nach Einschätzung von Fachleuten gilt ein fremdenfeindlicher Anschlag als unwahrscheinlich. Das Feuer habe sich sehr langsam entfacht, es fanden sich keine Hinweise auf die Verwendung von Brandbeschleunigern. Dies sei bei Brandanschlägen häufig der Fall, so die Experten in ihrem mündlichen Zwischenbericht.

Kopftuchverbot für Lehrerin bleibt bestehen
Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat einer Lehrerin untersagt, in der Schule ihr muslimisches Kopftuch zu tragen (Az.: 4 S 516/07). Durch das Tragen der Kopfbedeckung verstoße die Lehrerin gegen das baden-württembergische Schulgesetz. Es verbietet äußere politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche Bekundungen. So soll die Neutralität des Landes gegenüber den Eltern und der Schulfrieden gewahrt werden. Mit dem Urteil hob der VGH Mannheim eine Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts vom Juli 2006 auf (Az.: 18 K 3562/05), das der Frau gestattet hatte, ihr Kopftuch in der Schule zu tragen. Die Stuttgarter Richter hatten sich dabei auf das Gleichbehandlungsgebot berufen (vgl. MuB 6/06). Eine Revision am VGH ist nicht zugelassen. Das Urteil kann dennoch binnen Monatsfrist durch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
www.vghmannheim.de

Rückkehr nach Abschiebung
Das Verwaltungsgericht in Frankfurt/M. entschied Mitte Februar, dass eine kurdische Frau türkischer Staatsangehörigkeit zusammen mit ihren sechs Kindern wieder nach Deutschland zurückkehren darf (Az. 1E 831/07). Nach Ablehnung ihrer Asylanträge war das Ehepaar Kazan mit seinen Kindern nach 14-jährigem Aufenthalt in Deutschland im Februar 2007 in die Türkei abgeschoben worden. Fünf der Kinder sind in Deutschland geboren. Die Richter des Verwaltungsgerichts sahen in der Ausweisung der Familie einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens der Kinder (Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention). Die sechs minderjährigen Kläger seien in die Verhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert, während ihnen die Türkei fremd und unbekannt sei. Aus Gründen des Schutzes der Familie dürfe auch die Mutter zurückkehren, die vom Vater inzwischen getrennt lebt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Gericht die Berufung zugelassen, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheidet.
www.vg-frankfurt.justiz.hessen.de

Rücknahme der Einbürgerung nur „zeitnah“
Ausländern, die in Deutschland aufgrund falscher Angaben eingebürgert wurden, kann die deutsche Staatsbürgerschaft nur „zeitnah“ wieder entzogen werden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in mehreren Fällen. (Az: BVerwG 5 C 4.07, 5.07, 14.07 und 15.07re). Allerdings ließen die Richter offen, bis zu welcher zeitlichen Grenze die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung noch als zeitnah einzustufen sei. In den vorliegenden Fällen wurden die Einbürgerungen nach 8,5 bzw. mehr als 11 Jahren zurückgenommen, was für die Richter nicht mehr als zeitnah galt. Die Betroffenen hatten Zweitehen im Ausland verschwiegen bzw. sich als Staatenlose ausgegeben. www.bverwg.de

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