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EU/Griechenland: Debatte um Asylpraxis

Nach Ansicht des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) verweigert Griechenland Flüchtlingen das Recht auf Asyl. Das UNHCR forderte die EU-Mitgliedstaaten auf, Asylsuchende nicht länger nach Griechenland zurückzuschicken. Griechenland verteidigt indessen seine Asylpraxis und kritisiert das EU-Asylsystem.

Asylsuchende müssen im Rahmen des Dubliner Übereinkommens innerhalb der EU in das Mitgliedsland „rücküberstellt“ werden, in dem sie zuerst in die EU einreisten. Das UNHCR hatte die EU-Staaten Mitte April aufgefordert, Asylbewerber nicht mehr nach Griechenland zurückzuschicken. Sie hätten dort keinen ungehinderten Zugang zu einem ordnungsgemäßen Asylverfahren, sondern ihnen drohe die Abschiebung. Ähnliche Vorwürfe hatten bereits verschiedene Flüchtlingshilfs- und Menschenrechtsorganisationen erhoben (vgl. MuB 9/07, 8/07).

Die Zahlen der Asylgesuche für Griechenland haben sich nach UN-Angaben im Jahr 2007 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt (2007: 25.110, 2006: 12.270). Griechenland gehörte damit nach Schweden, Frankreich und dem Vereinigten Königreich zu den vier EU-Staaten mit den meisten Asylanträgen. Auch hinsichtlich der Asylanträge im Verhältnis zur Einwohnerzahl liegt Griechenland in der europäischen Spitzengruppe (2,3 Asylanträge pro 1.000 Einwohner), nach Zypern (7,9), Schweden (4,0) und Malta (3,4).

Von der Umsetzung der EU-Asylstandards seien die griechischen Behörden jedoch weit entfernt, so das UNHCR in einem Mitte April veröffentlichten Positionspapier. Es gebe zu wenig sachkundiges Personal, um die europäischen Aufnahmestandards umzusetzen. Vor allem bei rücküberstellten Asylsuchenden bestehe die Gefahr, dass es nicht zu einer erneuten Prüfung der Schutzbedürftigkeit komme, wie sie die EU-Standards vorsehen. Diese Asylverfahren wurden von den griechischen Behörden in der Vergangenheit wiederholt als „abgebrochen“ behandelt, berichtet das UNHCR. Wenn ein Antragsteller Griechenland in Richtung eines anderen EU-Staats verlässt, werde dies als „implizite Rücknahme des Asylantrages“ gewertet und das Verfahren automatisch eingestellt. Die EU-Kommission hat aus diesem Grund bereits ein Verfahren gegen Griechenland am Europäischen Gerichtshof eingeleitet (Az. C-130/08).

Darüber hinaus ist die Anerkennungsrate der Asylgesuche in Griechenland auffallend niedrig. 2007 sind in Griechenland von insgesamt 25.113 Asylgesuchen nur acht (0,04 %) erstinstanzlich positiv beschieden worden. In zweiter Instanz kamen weitere 138 hinzu, so dass die Anerkennungsrate in Griechenland insgesamt bei 2,05 % lag. Das UNHCR stellte ferner fest, dass alle erstinstanzlichen Entscheidungen Griechenlands auf der Basis von Standardparagrafen getroffen wurden. So wurden Gesuche von Personen aus den Krisengebieten in Afghanistan, Irak, Somalia, Sri Lanka und Sudan von den griechischen Behörden mehrheitlich als ökonomisch motiviert abgelehnt.

Auch der Europäische Rat für Flüchtlinge und Exilanten (ECRE) forderte die EU-Mitgliedstaaten auf, Asylsuchende nicht mehr nach Griechenland zurückzuschicken. Sie sollten in diesen Fällen vielmehr von der Möglichkeit Gebrauch machen, selbst die Asylwürdigkeit der betroffenen Personen zu prüfen (Dublin-Verordnung Art. 3, Abs. 2).

Der griechische Innenminister Prokopis Pavlopoulos (Neue Demokratie, liberal-konservativ) verteidigte im April beim Ratstreffen der EU-Innen- und Justizminister in Luxemburg das Vorgehen seines Landes. Er forderte seinerseits die Überarbeitung des Dublin-Systems; die Belastung der ankommenden Flüchtlinge müsse gleichmäßiger auf alle EU-Staaten verteilt werden. Die Vorwürfe von Misshandlungen und restriktiver Asylpraxis seien „nicht nur unfair, sondern auch unbegründet“, sagte Pavlopoulos. Regierungssprecher Theodoros Roussopoulos (Neue Demokratie) hatte Anfang April noch immense Probleme im Umgang mit Asylbewerbern eingeräumt.

Eine bessere Verteilung der Flüchtlingslast auf die EU-Staaten fordern internationale Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen seit langem. Auch das UNHCR drängt die EU-Staaten in seinem jüngsten Papier dazu, „sich mit den bestehenden strukturellen und qualitativen Mängeln seines Asylsystems und seiner Asylpraxis zu befassen“. th

Weitere Information:
curia.europa.eu
www.unhcr.org
www.ecre.org
www.eu2008.si (Homepage der slowenischen Ratspräsidentschaft)

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