Abschiebeurteil zu PKK-Unterstützern
In der Türkei droht Unterstützern der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK und deren Angehörigen immer noch Folter, so das Verwaltungsgericht Göttingen (Az. 1 A 392/06). Mit dieser Begründung hob das Gericht Ende November einen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf, das einer Türkin den Flüchtlingsstatus aberkannt hatte. Das BAMF hatte die Frau 1999 zunächst als politischen Flüchtling anerkannt. 2006 widerrief es die Anerkennung mit der Begründung, die Türkei habe zahlreiche Rechtsänderungen in Kraft gesetzt, die Folter ausschließen sollen. Die Frau zog daraufhin vor Gericht. In seinem Urteil erklärte das Verwaltungsgericht nun, im Verhalten der türkischen Sicherheitskräfte sei es bislang zu keiner „nachhaltigen Verbesserung“ gekommen. Daher kann die Klägerin vorerst weiterhin in Deutschland bleiben.
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Urteil: Baskenmütze als Kopftuch-Ersatz verboten
Muslimische Lehrerinnen dürfen im Unterricht keine Baskenmütze als Ersatz für das Kopftuch tragen. Mit diesem Urteil wies das Verwaltungsgericht Köln die Klage einer Lehrerin ab (Az. 3 K 2630/07). Die Frau gab an, die Kopfbedeckung aus religiösen Gründen zu tragen. Da die Baskenmütze in der Öffentlichkeit als modisches Accessoire und nicht als Ausdruck einer religiösen Überzeugung wahrgenommen werde, habe sie angenommen, nicht gegen das Kopftuchverbot zu verstoßen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht: Da die Lehrerin das Kopftuch durch die Mütze ersetzt habe, nähmen Schüler und Eltern dies als Bekenntnis zum Islam wahr. Nach dem nordrhein-westfälischen Landesschulgesetz aus dem Jahr 2006 dürfen Lehrkräfte in der Schule keine religiösen Bekundungen abgeben, „die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den Schulfrieden zu gefährden oder zu stören“ (vgl. MuB 5/06). www.vg-koeln.nrw.de