Russland: Erleichterungen für Hochqualifizierte
Anfang Mai hat das russische Parlament umfassende Erleichterungen für die Einwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte beschlossen. Für gut ausgebildete Arbeitskräfte werden die Einwanderungsquoten abgeschafft sowie regionale und zeitliche Beschränkungen von Arbeitsgenehmigungen gelockert. Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen von Arbeitgebern für eingewanderte Spezialisten müssen nun innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden. Bisher dauerte dies bis zu 2 Jahre. Der Einkommenssteuersatz für hochqualifizierte Einwanderer wurde von 30 % im ersten halben Jahr des Aufenthalts auf 13 % gesenkt. Die neuen Regelungen gelten für Personen, deren Jahreseinkommen mindestens 68.000 US-Dollar beträgt. Diese Gesetzesänderungen, die im Januar 2011 in Kraft treten, sind Teil der Bemühungen von Präsident Dimitrij Medwedew (parteilos), technologieintensive Industrien in Russland zu stärken.
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Südkorea: Mehrfache Staatsbürgerschaft ermöglicht
Die südkoreanische Nationalversammlung hat Anfang Mai einer Reform des Einwanderungsgesetzes zugestimmt, die u. a. eine mehrfache Staatsangehörigkeit ermöglicht. Die Reform soll Anreize für die Zuwanderung hochqualifizierter Ausländer schaffen und der Abwanderung von Fachkräften entgegenwirken. Folgende Gruppen dürfen demnach mehrfache Staatsbürgerschaften innehaben: Ausländer mit „außergewöhnlichen Talenten“, ausländische Ehepartner südkoreanischer Staatsbürger, als Minderjährige adoptierte Koreaner, von anderen Staaten eingebürgerte Koreaner, im Ausland lebende Koreaner ab 65 Jahren sowie Koreaner, die bei ihrer Geburt eine mehrfache Staatsbürgerschaft erhalten haben. Letztere müssen vor ihrem 22. Geburtstag einen Loyalitätsschwur ablegen. Bislang mussten sich Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit bis zu diesem Alter für eine Staatsbürgerschaft entscheiden, andernfalls drohte der Verlust des koreanischen Passes.
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