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Ausgabe 8
Oktober 1998
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Schengen-Staaten: Aktionsplan zur Verschärfung der Kontrollen der Außengrenzen

Unter dem Vorsitz des deutschen Innenministers Manfred Kanther (CDU) haben sich die Schengen-Vertragsstaaten auf Leitlinien im Kampf gegen illegale Zuwanderung und die damit verbundene Kriminalität geeinigt. Mitte September 1998 tagte der Exekutivausschuss der Schengener-Staaten, der noch bis 30. Juni 1999 unter deutscher Leitung steht.

Anlass für die Einigung auf strengere Richtlinien und Sicherheitsstandards waren die steigenden Zahlen illegaler Einwanderer an den Küsten Süditaliens (vgl. MuB 7/1998) und an den deutschen Ostgrenzen sowie die befürchtete Flüchtlingswelle aus dem Kosovo. Die Vertragsstaaten einigten sich darauf, dass die Kontrollen an Grenzübergangsstellen verstärkt und die Schleuserkriminalität bekämpft werden sollen. Kanther sprach von möglichst „lückenloser Überwachung der Land- und Seeaußengrenzen". Häfen und Fähranlegestellen sollen stärker von der jeweiligen Grenzpolizei kontrolliert werden. Auch auf Hauptverkehrsstraßen soll die polizeiliche Präsenz verstärkt werden. Illegal eingereisten Ausländern werden in Zukunft die Fingerabdrücke abgenommen, bevor sie unverzüglich in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Durch eine einheitliche Speicherung der Daten von illegalen Einwanderern sollen die Identität und das letzte Aufenthaltsland festgestellt werden können. Die einheitliche Datenspeicherung soll eine europaweite computergestützte Personenidentifikation erleichtern.

Die bestehenden Strafandrohungen für Fluggesellschaften - sogenannte carrier sanctions - werden auf andere grenzüberschreitend operierende Verkehrsunternehmen ausgedehnt. Demnach müssen alle Verkehrsunternehmen, die Personen ohne erforderliche Reisedokumente in einen der Schengen-Staaten befördern, zukünftig mit Sanktionen rechnen.

Wie Kanther der Presse mitteilte, könne nur ein schärferes Vorgehen an den Außengrenzen die Freizügigkeit im Innern ohne Sicherheitseinbußen für die Bevölkerung gewährleisten. Es gelte zu verhindern, dass es nun - wie im Falle Bosniens - zu einem Flüchtlingsstrom aus dem Kosovo komme. Europa solle auch nicht zum Zielgebiet illegaler Migration und der damit einhergehenden Kriminalität werden.

Zu den Schengen-Vertragsstaaten ohne zwischenstaatliche Grenzkontrollen gehören Deutschland, die Benelux-Staaten, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal und Spanien. Griechenland ist zwar Mitglied und beteiligt sich an dem computergestützten Personenidentifikationssystem und der gemeinsamen Visumspolitik. Die Grenzkontrollen für aus Griechenland kommende Flugzeuge und Schiffe wurden von den anderen Schengen-Staaten jedoch nicht aufgehoben. Im Gegenzug hält auch Griechenland an Grenzkontrollen fest.

Dem Schengener Abkommen wollen auch die Länder der Nordischen Passunion - Island, Finnland, Norwegen und Schweden - beitreten, haben aber die entsprechenden Verträge noch nicht ratifiziert. Vertreter dieser Beitrittskandidaten nehmen jedoch an den gemeinsamen Sitzungen teil. Sie sollen auf die Sicherheitsstandards der Schengen-Vertragsstaaten vorbereitet werden.

Bislang beruhte das Schengener Abkommen auf zwischenstaatlichen Vereinbarungen (sog. „dritte Säule" der EU). Nach den Bestimmungen der letzten Regierungskonferenz (Vertrag von Amsterdam) sollen Teile des Schengener Systems zukünftig EU-Gemeinschaftsrecht werden (sog. „erste Säule" der EU). Dabei gibt es jedoch eine Reihe von Problemen: Zum einen sollen mit Island und Norwegen zwei Nicht-EU-Staaten nun Mitglieder des Schengener Vertrags werden. Zum anderen lehnen zwei EU-Staaten, nämlich Großbritannien und Irland, den Beitritt zum System der offenen Grenzen ab. Schließlich will die Schweiz - weder Schengen- noch EU-Mitglied -, zwar an das System der Personenidentifikation angebunden werden und ihre Visumpolitik abstimmen; doch lehnt die Schweiz den Wegfall der Grenzkontrollen entschieden ab.  as

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