Von den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz wurde Ende Januar 1999 erneut ein Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht, der es auch Ausländern aus Nicht-EU-Staaten ermöglichen soll, künftig an Kommunalwahlen in Deutschland teilzunehmen. Die Gesetzesinitiative soll der besseren Integration der Ausländer dienen.
Um allen Ausländern mit dauerhaftem Bleiberecht die Mitgestaltung des öffentlich-politischen Lebens auf kommunaler Ebene auch per Wahl zu ermöglichen, ist eine Änderung des Grundgesetzes nötig. Der Änderung muss im Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt werden. Hessens Regierungssprecher Klaus-Peter Schmidt-Deguelle erklärte, das Thema solle zusammen mit dem Regierungsentwurf zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts diskutiert werden. Damit ist das Thema vorerst vertagt, bis der Bundestag über die geplante Neuregelung des Staatsbürgerschaftsrechts entscheidet.
Bislang verfügen rund 1,2 Mio. in Deutschland lebende erwachsene EU-Bürger über das kommunale Wahlrecht. In einigen anderen EU-Ländern, z.B. in Irland, Dänemark und den Niederlanden dürfen auch Ausländer aus Nicht-EU-Staaten das Kommunalwahlrecht ausüben, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen (Mindestalter, fester Wohnsitz, entsprechende Aufenthaltsdauer etc.). as