Bei der umstrittenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (vgl. MuB 2/1999) ist es zu einer Einigung zwischen der Bundesregierung und der FDP gekommen. Die Rücknahme des Mitte Januar 1999 von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vorgelegten Entwurfs war wegen der veränderten Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat nötig geworden. Nach dem Wahlsieg der CDU in Hessen hatten SPD-Alleinregierungen und von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geführte Landesregierungen ihre einfache Stimmenmehrheit im Bundesrat verloren. Laut Innenminister Schily soll der neu ausgehandelte Entwurf bis Ende Mai alle gesetzgeberischen Instanzen durchlaufen haben und zum 1. Januar 2000 in Kraft treten.
Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bundesregierung und der SPD/FDP-Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist ein so genanntes Optionsmodell". Im Vergleich zum früheren Entwurf hat sich vor allem die Hinnahme mehrfacher Staatsangehörigkeiten grundlegend geändert.
Grundsätzlich erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zumindest ein Elternteil sich seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Mit Erreichen der Volljährigkeit ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit angestrebt wird. Bei einer Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit ist nachzuweisen, dass die ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben wurde. Im Falle einer Entscheidung für die ausländische Staatsangehörigkeit wird die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen. Sie wird auch entzogen, wenn die betreffende Person bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung abgibt.
Wie auch im ersten Entwurf ist eine Fristverkürzung von 15 auf acht Jahre rechtmäßigen Aufenthalts bei der Einbürgerung Erwachsener vorgesehen. Der Einbürgerungsanspruch entfällt, wenn der Bewerber nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, nicht unterhaltsfähig ist oder nachweislich verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.
Obwohl - im Gegensatz zum ersten Entwurf - grundsätzlich die Hinnahme mehrfacher Staatsangehörigkeiten verhindert werden soll, kann sie in bestimmten Fällen zugelassen werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Rechtsordnung des Herkunftslandes keine Ausbürgerung vorsieht oder aber der Herkunftsstaat eine Ausbürgerung verweigert. Ebenso ist die Hinnahme mehrfacher Staatsangehörigkeit möglich, wenn dem Bewerber bei der Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstünden oder wenn er politisch Verfolgter ist. Für ältere Personen soll eine Beibehaltung der ausländischen Staatsangehörigkeit nach Einzelfallprüfung erleichtert werden.
Im Bundestag zeichnet sich eine fraktionsübergreifende Mehrheit für die Kompromissvorlage ab. Neben der Mehrheit in den Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben die FDP und auch einige Abgeordnete der CDU ihre Zustimmung signalisiert. Der Gesetzentwurf wurde am 19. März 1999 zur ersten Lesung im Bundestag eingebracht. Die Fraktion der CDU/CSU beschloss mit großer Mehrheit einen eigenen Entwurf, der eine Einbürgerungsgarantie ab dem 18. Lebensjahr vorsieht. Gegen den Regierungsentwurf kündigte die Union eine Verfassungsklage an, da gemäß Artikel 16 des Grundgesetzes die deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden darf.
Auch innerhalb der Regierungsfraktionen regt sich Widerstand gegen das Optionsmodell". Als sich nach den hessischen Landtagswahlen eine Abkehr von der generellen Hinnahme der mehrfachen Staatsangehörigkeit abzeichnete, kündigten etwa 80 Abgeordnete von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf Initiative der SPD-Abgeordneten und Juso-Vorsitzenden Andrea Nahles an, dass sie am ursprünglichen Entwurf festhalten wollen. Zeitungsberichten zufolge werden jedoch nur etwa 20 Abgeordnete der Regierungsparteien gegen den neuen Gesetzentwurf stimmen. sta