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Ausgabe 3
März 1999
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EU: Beratungen über einheitliche Flüchtlingspolitik und „Lastenverteilung'

Auf einem informellen Treffen der EU-Innen- und Justizminister am 11. und 12. Februar 1999 in Berlin blieb die Aufnahme und Verteilung von Bürgerkriegsflüchtlingen unter den 15 Mitgliedstaaten weiterhin strittig. Unter Vorsitz von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) haben sich die Mitgliedstaaten zwar einstimmig dazu bekannt, dass sie gemeinsam handeln müssten, es kam jedoch zu keiner Einigung.

Der Vorschlag Schilys sieht einen mehrstufigen Plan zur Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen vor: Im Fall einer Krise soll der EU-Ministerrat zusammen mit dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlingsfragen (UNHCR) den Gesamtumfang der benötigten Aufnahmekapazität feststellen. Jeder Staat meldet dem Ministerrat dann auf freiwilliger Grundlage, wie viele Plätze er zur Verfügung stellen wird. Die Verteilung der Flüchtlinge müsse sowohl ihre kulturellen, sozialen und historischen Verbindungen mit dem Aufnahmeland als auch die Zahl der bisher aufgenommenen Flüchtlinge berücksichtigen. Länder, die weniger Bürgerkriegsflüchtlinge aufnehmen, sollen Ausgleichszahlungen an diejenigen Staaten leisten, die höhere Aufnahmezahlen vorweisen. Nach den Vorstellungen Schilys könne der Lastenausgleich auch durch den EU-Haushalt finanziert werden.

Die ehemaligen Kolonialmächte Frankreich, Großbritannien, Spanien und Portugal äußerten Bedenken gegen die deutschen Vorschläge. Bei der formellen Ratstagung im Mai 1999 soll über das Papier weiter beraten werden. Eine Einigung erhofft sich Schily bis zum EU-Sondergipfel Oktober 1999 im finnischen Tampere. Bei der „Lastenverteilung" geht es nicht um Asylbewerber, sondern um die zeitweise Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen.

Die Zahl der Asylanträge in der Europäischen Union ist 1998 im Vergleich zum Vorjahr um 19% angestiegen und lag somit bei 299.000 Asylsuchenden. Dies gab der UNHCR am 10. Februar 1999 in Bonn bekannt. Der Anstieg ist in erster Linie durch den Kosovo-Konflikt zu erklären. Mit 100.000 zumeist aus dem Kosovo stammenden jugoslawischen Staatsbürgern hat sich die Zahl der Asylsuchenden aus der Konfliktregion im Vergleich zu 1997 verdoppelt.

Trotz rückläufiger Tendenz ist die Bundesrepublik Deutschland weiterhin Hauptzielland von Asylsuchenden. 1996 wurden etwa 50% der Asylanträge innerhalb der EU in Deutschland gestellt, 1998 waren es nur noch 33% (vgl. MuB 2/1999). An zweiter Stelle lag Großbritannien mit 19%.

In ganz Europa (EU und weitere europäische Staaten) wurden 1998 insgesamt 366.180 Asylanträge registriert, 27% mehr als im Vorjahr. Den höchsten Zuwachs verzeichnete Ungarn mit 600%. Im Verhältnis der Bevölkerungszahl zur Aufnahme von Asylsuchenden steht die Schweiz an erster Stelle, gefolgt von den Beneluxstaaten. Deutschland ist hier erst an neunter Stelle platziert.

Indessen finden zwischen den Flüchtlingsbehörden von sieben EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Frankreich, Niederlande, Österreich, Schweden und Spanien) und zehn mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechien und Ungarn; kurz: MOE-Staaten) Gespräche zur Harmonisierung der Asylpolitik statt. Das Fernziel ist ein einheitliches europäisches Asylverfahren.

Die Staatssekretärin im deutschen Innenministerium Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) betonte, dass es bei der institutionellen Zusammenarbeit nicht um eine Verschiebung der Flüchtlingsbewegungen in Richtung Osten ginge, sondern um eine Sicherung von „humanitären Errungenschaften". Gleichzeitig gelte es jedoch auch, den „Missbrauch von Schutzmöglichkeiten aus asyl- und flüchtlingsfremden Gründen zu verhindern", so Sonntag-Wolgast. Das Projekt, bei dem Mitarbeiter von Behörden aus EU-Staaten als Ratgeber in den MOE-Staaten zur Verfügung stehen, ist zunächst auf zwei Jahre angelegt und wird mit drei Millionen Euro gefördert.  sta

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