Ausgabe 03/03 (März 2003) www.migration-info.de
USA: Flucht nach Kanada vor Special Registration

Mehrere Hundert Pakistaner versuchen die USA zu verlassen, um in Kanada Asyl zu beantragen. Sie befürchten eine Festnahme und anschließende Abschiebung im Rahmen der so genannten Special Registration.

Hintergrund dieser Entwicklung ist der Ablauf der Registrierungsfrist für etwa 14.000 Bürger Pakistans und Saudi Arabiens am 21. März 2003. Die Frist wurde nach einem Protest des pakistanischen Außenministers bereits um einen Monat verlängert.

Die so genannte Special Registration ist Teil des geplanten Einreise-Ausreise-Kontrollsystems (National Security Entry-Exit System, NSEERS), mit dem bis 2005 alle Zuwanderer mit temporärem Aufenthaltsstatus in den USA erfasst werden sollen. Jährlich wären dies etwa 35 Mio. Studenten, Touristen, Geschäftsleute und andere Besucher. NSEERS wurde bereits 1996 vom Kongress verabschiedet, jedoch erst im Rahmen des Anti-Terror-Programms USA PATRIOT Act umgesetzt.

In einem ersten Schritt zur Implementierung von NSEERS müssen sich seit dem 11. September 2002 Bürger von fünf Staaten mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit bei der Einreise der Special Registration unterziehen. Dabei werden die Personen auf Kontakte zu terroristischen Vereinigungen überprüft und Fingerabdrücke, Fotos sowie persönliche Angaben gespeichert.

In einem zweiten Schritt müssen sich seit Dezember 2002 Staatsangehörige von mehr als 20 überwiegend muslimischen Staaten, die vor dem 1. Oktober 2002 einreisten, bei der Einwanderungsbehörde Immigration and Naturalisation Service (INS) registrieren lassen. Seit 1. März erfolgt die Registrierung beim Homeland Security Department, da das INS in verschiedene Abteilungen dieser neu gegründeten Behörde überführt wurde (siehe Kurzmeldungen)

Registrierungspflichtig sind dabei alle Männer ab 16 Jahren, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus haben. Personen, die sicht nicht registrieren lassen, müssen mit ihrer Festnahme und Abschiebung rechnen. Um die administrative Bearbeitung bewältigen zu können, wurden vier Fristen für unterschiedliche Staatengruppen eingerichtet. Nach Ablauf der ersten Frist Mitte Dezember 2002 kam es im Raum Los Angeles zu Massenfestnahmen (vgl. MuB 1/03).

Inzwischen meldeten sich nach Ablauf der zweiten Frist Mitte Januar 2003 insgesamt mehr als 36.000 Personen. Über 3.000 Personen wurden festgenommen und müssen jetzt mit ihrer Abschiebung rechnen. Die meisten von ihnen sind Personen, deren Visa abgelaufen sind (visa overstayers) und die sich demzufolge illegal im Land aufhalten. Darunter sind aber auch Personen, die bereits einen Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gestellt haben, da sie ein Beschäftigungsverhältnis haben oder ihr Lebenspartner ein US-Staatsbürger ist. Bisher war diese Personengruppe durch eine unter dem Namen 245i bekannte Regelung geschützt. Auch die Praxis des INS gegenüber den etwa 8 Mio. Personen ohne regulären Aufenthaltsstatus war eher tolerierend.

Visa overstayers befinden sich durch die Einführung der Special Registration in einem Dilemma: Lassen sie sich registrieren, müssen sie mit ihrer Festnahme und Abschiebung rechnen. Melden sie sich nicht, erwartet sie bei einer späteren Kontrolle das gleiche Schicksal. Um diesem Dilemma zu entgehen, versuchen Hunderte Muslime, überwiegend Pakistaner, die USA in Richtung Kanada zu verlassen, um dort einen Asylantrag zu stellen. Die kanadischen Behörden änderten Ende Januar angesichts des Massenansturms im östlichen Teil der Grenze ihre bisherige Asylpraxis: Sie lassen die Antragssteller nicht mehr wie bisher auf ihr Staatsgebiet, sondern geben ihnen einen Termin für eine Anhörung einige Wochen später. In mindestens 30 Fällen wurden die Personen anschließend von den US-Behörden festgenommen. Die anderen warten mit ihren Familien in Notunterkünften, die von Flüchtlingsorganisationen eingerichtet wurden, oder in Hotels nahe der Grenze. Wie viele Personen sich genau in dem Grenzgebiet aufhalten ist unklar. Angaben von Hilfsorganisationen zufolge sind es aber weit über 1.000.

Die nächste Frist für Bürger der Staaten Bangladesh, Ägypten, Indonesien, Jordanien und Kuwait läuft am 25. April 2003 ab. me

Weitere Informationen unter:
www.migrationinformation.org/USfocus
www.migrationinformation.org/Profiles/display.cfm?ID=6
www.immigration.gov/graphics/shared/lawenfor/specialreg/index.htm
www.aila.org

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