Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte die kommende Bundesregierung Ende Oktober auf, die „Abschaffung rassistischer Personenkontrollen durch die Bundespolizei“ im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Das Institut reagierte damit auf ein Zeitungsinterview mit dem Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt. Wendt bestätigte darin, dass die Bundespolizei solche Kontrollen weiter durchführen wird. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatte im Oktober 2012 verdachtsunabhängige Kontrollen allein aufgrund der Hautfarbe verboten (vgl. Ausgabe 9/12). Wendt wehrte sich im Interview gegen den Vorwurf des Rassismus und rechtfertigte die Kontrollen mit dem im Bundespolizeigesetz festgeschriebenen Auftrag, verdachtsunabhängige Kontrollen zur Verhinderung unerlaubter Einreisen in das Bundesgebiet durchzuführen (§ 22 Absatz 1a). Solle diese Praxis beendet werden, müsse die Politik der Polizei diesen Auftrag entziehen, erklärte Wendt.
www.institut-fuer-menschenrechte.de, www.jusline.de (Bundespolizeigesetz)