22. März in einem Beschluss aufgefordert, den kroatischen Bürgern sofort die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit zu gewähren. Ein Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung von Anfang März sieht dagegen vor, wie im Falle der anderen ost- und südosteuropäischen Staaten auch den Bürgern Kroatiens im Rahmen einer Übergangslösung zunächst nur eingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu gewähren. Ausnahmen gelten für Saisonbeschäftigte z. B. in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe (vgl. Ausgabe 1/12). Die Länderkammer argumentiert, dass aufgrund der geringen Bevölkerung Kroatiens keine massiven Arbeitsmigrationsströme zu erwarten seien, die den deutschen Arbeitsmarkt unter Druck setzen könnten. Zudem zeige das Beispiel Rumäniens und Bulgariens, dass die Gewährung der Niederlassungsfreiheit bei gleichzeitig eingeschränkter Arbeitnehmerfreizügigkeit dazu führe, dass sich Arbeitsmigranten aus diesen Ländern häufig nicht in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, sondern in prekärer Selbständigkeit wiederfänden. www.bundesrat.de, www.bundestag.de
26. April 2013