Finanzielle Unterstützung für syrische Studierende und Doktoranden (Kurzmeldung)

26. April 2013

In Deutschland lebende syrische Studierende und Doktoranden sollen finanziell unterstützt werden. Bund und Länder haben Ende März eine Anordnung erlassen (nach § 23 Abs. 1 AufenthG), die in Deutschland studierenden und promovierenden Syrern und ihren hier lebenden Familienangehörigen eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis gewährt, bei geringem Einkommen Anspruch auf BAföG gibt und Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) ermöglicht. Hintergrund der Anordnung ist die Tatsache, dass etwa die Hälfte der syrischen Studierenden und Doktoranden in Deutschland Stipendien aus Syrien erhält oder erhielt, die wegen des dortigen kriegerischen Konflikts aber immer häufiger ausbleiben. Viele Betroffene sind so in finanzielle Not geraten und konnten ihren Lebensunterhalt teilweise nur über Spenden sichern. Die fehlende Lebensunterhaltssicherung ist durch die Studierenden entsprechend „nachzuweisen bzw. hinreichend glaubhaft zu machen“, heißt es in der Anordnung. Mittlerweile befinden sich 1,4 Mio. Syrer auf der Flucht (vgl. Ausgabe 9/12). Deutschland wird im Laufe des Jahres 5.000 syrische Flüchtlinge aufnehmen (vgl. Ausgabe 3/13).

www.data.unhcr.org, www.fluechtlingsinfo-berlin.de, www.senatspressestelle.bremen.de

Ausgabe: