Bei der achten Integrationsministerkonferenz in Dresden am 20./21. März haben die Integrationsminister der Länder mehrheitlich gegen die Optionspflicht und für die doppelte Staatsbürgerschaft gestimmt. Kinder von Zuwanderern, die seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 mit der Geburt in Deutschland sowohl die deutsche als auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten, sollen sich fortan nicht mehr bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen (vgl. Ausgaben 1/13, 3/12, 3/99). Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) spricht sich dagegen weiter gegen die Mehrstaatigkeit aus. Neben der Forderung nach einer Abschaffung der Optionspflicht plädierten die Integrationsminister dafür, dass auch EU-Bürger einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs erhalten. www.sms.sachsen.de
26. April 2013