NSU-Prozess: Neuregelung der Platzvergabe (Kurzmeldung)

26. April 2013

Der Beginn des Mordprozesses gegen Mitglieder der rechtsextremistischen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ist vom Oberlandesgericht (OLG) München vom 17. April 2013 auf den 6. Mai verschoben worden. Die Verschiebung wurde nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht der türkischen Tageszeitung „Sabah“ Recht gegeben hatte, die gegen das Platzvergabeverfahren für Medienvertreter geklagt hatte. Das OLG München hatte nicht allen Medien eine gleichberechtigte Platzreservierung ermöglicht, da es die Plätze nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge auf eine Platzreservierung vergeben hatte. Dabei waren keine Sitzplätze für internationale Medienvertreter reserviert worden, obwohl acht der zehn NSU-Mordopfer türkischer, ein Mordopfer griechischer sowie eine Schwerverletzte deutsch-iranischer Herkunft waren (vgl. Ausgaben 3/12, 10/11). Die neue Platzvergabe sieht ein Losverfahren vor, bei dem sich Medienvertreter auf Platzkontingente je nach Medientyp (Nachrichtenagentur, Fernsehen, Tageszeitung etc.) bewerben können. Dabei sind vier von 50 Medienplätzen für türkisch- und je ein Platz für griechisch- und persischsprachige Medien vorgesehen. www.justiz.bayern.de

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