Die britische Regierung hat Ende Mai verkündet, dass 600 der insgesamt rund 1.200 afghanischen Übersetzer, die für die britischen Einsatzkräfte in Afghanistan gearbeitet haben, asylberechtigt seien. Sie erhalten zunächst eine fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung und können anschließend einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen. Ob Familienangehörigen ebenfalls Schutz gewährt wird, soll im Einzelfall entschieden werden. Dänemark will ein ähnliches Schutzprogramm auflegen. Die deutsche Bundesregierung lehnt es hingegen bislang ab, afghanischen Ortskräften, die für die Bundeswehr tätig waren, prinzipiell Schutzstatus zu gewähren. Ob Anspruch auf Asyl besteht, soll im Einzelfall geklärt werden. Etwa 1.500 Afghanen arbeiten für deutsche Behörden, darunter 460 Übersetzer bei der Bundeswehr. Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass afghanischen Staatsangehörigen und ihren Familien, die für ausländische Einsatzkräfte und Behörden gearbeitet haben, nach deren Abzug Gefahr für Leib und Leben droht, insbesondere durch die islamistischen Taliban. www.proasyl.de
15. Juni 2013