UN-Antirassismus-Ausschuss rügt Deutschland

15. Juni 2013

Der UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD) hat Deutschland Anfang April für die fehlende Durchsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung aus dem Jahr 1966 gerügt. Grundlage der Entscheidung war eine Beschwerde des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB) im November 2010 nach der Einstellung eines Strafverfahrens gegen Thilo Sarrazin wegen Volksverhetzung (§130 StgGB) und Beleidigung (§185 StGB). Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte die Aussagen des ehemaligen Politikers und Bundesbankvorstandes, die er in einem Interview Ende September 2009 gemacht hatte, als Beitrag in einer für die Öffentlichkeit besonders wichtigen Debatte bewertet. Den Widerspruch des TBB lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Der CERD stellte in seiner Untersuchung fest, dass Sarrazins Aussagen „auf einem Gefühl rassistischer Überlegenheit oder Rassenhass beruhen“ und „Elemente der Aufstachelung zur Rassendiskriminierung entsprechend der Konvention enthalten“. Deutschland muss nun die Umsetzung aller Bestimmungen der Konvention in nationales Recht sicherstellen. Außerdem forderte der CERD die Bekanntmachung seines Urteils besonders unter Staatsanwälten und Justizorganen und die Schulung von Richtern und Staatsanwälten im Sinne der CERD-Bestimmungen. www2.ohchr.org

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