Bundesregierung reagiert auf UN-Rassismus-Rüge

11. August 2013

„Die Bundesregierung prüft aktuell die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des Ausschusses.“ So zitierte der „Tagesspiegel“ am 11. Juli das Antwortschreiben der Bundesregierung auf die Rüge des UN-Antirassismus-Ausschusses (CERD). Der CERD hatte im April auf Grundlage einer Beschwerde des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB) Deutschland für die fehlende Beseitigung rassistischer Diskriminierung gerügt (vgl. Ausgabe 5/13). Auslöser war ein 2010 eingestelltes Strafverfahren gegen Thilo Sarrazin wegen Volksverhetzung (§130 StGB) und Beleidigung (§185 StGB). Das Bundesjustizministerium wies in Folge der CERD-Rüge die Berliner Staatsanwaltschaft an zu prüfen, ob das Strafverfahren gegen Sarrazin wieder aufgenommen werden könne, was ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft mittlerweile verneinte. In einer Presseerklärung kritisierte der TBB diese Entscheidung scharf und forderte, „das Thema Rassismus in der Aus- und Fortbildung von Staatsanwälten, Richtern und Anwälten verstärkt zu berücksichtigen“. www.tbb-berlin.de, www2.ohchr.org

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