Vertragsverletzungsverfahren wegen Sprachtests

11. August 2013

Obligatorische Sprachtests für nachziehende Ehepartner verstoßen nach Ansicht der Europäischen Kommission gegen EU-Recht. Daher leitete die Kommission Mitte Juli ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Der im August 2007 eingeführten Regelung (vgl. Ausgabe 10/08) zufolge erhalten nachziehende Ehegatten aus zahlreichen Drittstaaten nur dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich „zumindest auf einfache Art und Weise in deutscher Sprache verständigen“ können. Die Regelung gilt nicht, wenn einer der Ehepartner deutscher Staatsbürger ist. Die Verweigerung des Nachzugsrechts aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse verletze die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung, so die EU-Kommission in einer Stellungnahme. Bereits vor zwei Jahren kritisierte die Kommission eine ähnliche Regelung der Niederlande (vgl. Ausgabe 7/11). Die Bundesregierung kündigte an, dass sie die Sprachtests aufrechterhalten wolle, so dass voraussichtlich der Europäische Gerichtshof eine endgültige Entscheidung treffen muss. 2012 fielen etwa ein Drittel (34 %) der nachzugswilligen Ehepartner beim Sprachtest durch. www.bundestag.de

Ausgabe: