Nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) hat Deutschland im ersten Quartal 2013 einen positiven Wanderungssaldo von rund 107.170 ausländischen Staatsangehörigen erzielt. 182.720 Zuzügen standen 75.550 Fortzüge gegenüber, wobei im AZR Zu- und Fortzüge deutscher Staatsangehöriger nicht berücksichtigt werden. 59 % der Zuwanderer waren Unionsbürger, 41 % kamen aus einem Nicht-EU-Land. Drittstaatsangehörige reisten vor allem aus familiären Gründen (14,4 %), zum Zweck der Ausbildung (14,3 %) oder der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (11,7 %) ein. Insgesamt erhielten 152.260 Personen aus einem Nicht-EU-Staat in den ersten drei Monaten des Jahres 2013 eine Aufenthaltserlaubnis bzw. eine Blaue Karte EU (vgl. Ausgaben 6/13, 4/12). Viele von ihnen waren bereits vor 2013 nach Deutschland eingereist. Weiteren 53.280 Drittstaatlern wurde eine Niederlassungserlaubnis erteilt.
Die Zahlen des AZR weichen deutlich von den vorläufigen Wanderungsergebnissen nicht-deutscher Staatsbürger des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ab. Diese Daten ergeben einen Zuzug von rund 230.690 Nichtdeutschen im 1. Quartal 2013. Im selben Zeitraum verließen 146.450 ausländische Staatsangehörige das Land. Der Wanderungssaldo belief sich entsprechend auf rund 84.240 Personen. Die unterschiedlichen Zahlen sind auf unterschiedliche Erfassungsmethoden zurückzuführen. Die Destatis-Wanderungsstatistik beruht auf den Melderegistern der Kommunen. Jede Person, die sich beim Einwohnermeldeamt anmeldet, wird als Zuzug, jede sich ins Ausland abmeldende Person als Fortzug erfasst. Die Dauer des Aufenthalts wird dabei nicht berücksichtigt. Das AZR erfasst hingegen nur die Zu- und Fortzüge von Personen, die sich „nicht nur vorübergehend“ in Deutschland aufhalten. Es handelt sich dabei um Personen, die in der Regel länger als drei Monate in Deutschland bleiben (wollen) und einen Aufenthaltstitel beantragen. Eine Ausnahme bilden Asylbewerber. Sie werden direkt bei ihrer Ankunft in Deutschland im AZR registriert. Das AZR sammelt Daten von etwa 600 Ausländerbehörden in Deutschland und ist nicht wie das Statistische Bundesamt bei seinen Wanderungsergebnissen von der Meldepflicht der Zugewanderten abhängig. www.bamf.de