Deutschland: Afghanische Ortshelfer dürfen einreisen

14. November 2013

Nach anhaltender Kritik von Seiten der Opposition und von Pro Asyl hat die deutsche Regierung 182 Afghanen und ihren Familien eine Zusage zur sofortigen Aufnahme nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz erteilt, wie das Bundesinnenministerium am 30. Oktober mitteilte. Dies umfasst eine Aufenthaltserlaubnis und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Zuvor hatten bereits Dänemark und das Vereinigte Königreich afghanischen Ortshelfern Asyl gewährt, die nach Abzug ihrer Truppen um ihre persönliche Sicherheit fürchten mussten (vgl. Ausgabe 5/13). Im Fall Deutschlands gilt die Regelung nur für Afghanen, die bis Juni 2013 für die Bundeswehr tätig waren. Derzeit sind noch mehr als 1.200 afghanische Ortskräfte für die Bundeswehr im Einsatz, so dass zukünftig weitere Aufnahmen nötig werden dürften. Die Bundeswehr geht allerdings davon aus, dass nicht alle Anspruchsberechtigten einreisen werden. Alternativ können sie Geldleistungen erhalten. Pro Asyl begrüßte die Aufnahmeentscheidung, kritisiert jedoch die Intransparenz der Aufnahmekriterien.

www.bmi.bund.de, www.proasyl.de

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