In Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern müssen sich nicht mehr bis spätestens zum 23. Geburtstag zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden („Optionspflicht“). Stattdessen können sie beide Staatsangehörigkeiten behalten, wenn sie einen Schulabschluss in Deutschland, einen Schulbesuch von mindestens sechs Jahren oder eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren nachweisen können. Die am 20. Dezember 2014 in Kraft getretene Neuregelung ist Bestandteil der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD (vgl. Ausgaben 2/14, 10/13). Diejenigen Personen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit nach altem Recht verloren haben, können einen Antrag auf Wiedereinbürgerung stellen. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge profitieren schätzungsweise 500.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von der Neuregelung.
29. Januar 2015