Entzug der Staatsbürgerschaft rechtens
Ehemaligen Ausländern, die sich nach ihrer Einbürgerung in Deutschland
vom Herkunftsland wieder einbürgern lassen, kann die deutsche Staatsbürgerschaft
entzogen werden (§ 25 StAG). So entschied das Bundesverfassungsgericht
Anfang Dezember 2006 (Az. 2 BvR 1339/06). Ein Türke hatte Verfassungsbeschwerde
gegen den Entzug seiner deutschen Staatsbürgerschaft eingelegt und geltend
gemacht, dass er seine Einbürgerung in der Türkei bereits 1999, also