Kürzlich entschied das Verwaltungsgericht Trier, dass ausreisepflichtige
Asylbewerber nicht in so genannten Ausreisezentren wohnen müssen, wenn
dies gegen ihren Willen geschieht. Der Entscheidung lag eine Klage chinesischer
Asylbewerber zugrunde. Der beklagte Landkreis ging beim Oberverwaltungsgericht
in Koblenz in Berufung.