Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts wird vorbereitet

12. November 1999

Die Bundesregierung startete am 25. Oktober eine Kampagne zur Einbürgerung. Hintergrund ist das am 1. Januar 2000 in Kraft tretende neue Staatsangehörigkeitsrecht.

Mit der Kampagne will die Regierung Ausländer auf die neue Situation aufmerksam machen und eine höhere Akzeptanz bei der deutschen Bevölkerung erreichen. Mit Anzeigen in Tageszeitungen und einer Website im Internet (www.einbuergerung.de) will die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen), „aktiv für mehr Einbürgerung werben". Außerdem sollen Broschüren verteilt werden; in Großstädten wurden bereits Großplakate geklebt. Die CSU kritisierte die Aktion und vertrat die Ansicht, „eine Kampagne zu starten ist falsch".

Während 1997 278.662 Ausländer deutsche Staatsangehörige wurden, strebt Beck für das Jahr 2000 etwa 1 Mio. Einbürgerungen an. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht erweitert die für eine Einbürgerung in Frage kommende ausländische Bevölkerung. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern werden in Zukunft automatisch Deutsche, wenn sich bei der Geburt mindestens ein Elternteil seit wenigstens acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält und seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat (vgl. MuB 3/99). Des Weiteren wird durch das neue Gesetz die für eine Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer verkürzt.

Während das neue Gesetz bereits den Bundestag und mit Hilfe der FDP auch den Bundesrat passiert hat (vgl. MuB 4/99), steht die Verabschiedung der Verwaltungsvorschriften noch aus. Die Verwaltungsvorschriften sind vor allem für Ermessenseinbürgerungen von Bedeutung. Des Weiteren regeln sie, in welchen Fällen von einer Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit abgesehen werden kann. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, Einbürgerungen bereits nach sechs Jahren Aufenthaltsdauer auf Antrag zu ermöglichen. Bayern hingegen besteht in einem alternativen Entwurf auf mindestens acht Jahren. Auch im Falle der Mehrstaatigkeit bestehen Meinungsunterschiede. Bayern will von einbürgerungswilligen Ausländern verlangen, dass sie sich zwei Jahre lang um die Entlassung aus ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft bemühen. Falls keine positive Reaktion erfolge, solle das Heimatland verklagt werden. Der Entwurf der Bundesregierung hingegen gibt sich mit einem halben Jahr zufrieden, sofern sich der Ausländer nachweislich um eine Ausbürgerung bemühte. Der bayerische Entwurf will schließlich auch Sprachkenntnisse und die Kenntnis der freiheitlich demokratischen Grundordnung als Voraussetzungen der Einbürgerung prüfen.

Angesichts der veränderten Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat und den Meinungsverschiedenheiten zwischen der Bundesregierung und den CDU/CSU-regierten Bundesländern befürchtet der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, das neue Gesetz werde ohne die begleitenden Verwaltungsvorschriften in Kraft treten. Falls es dann zu Klagen kommen sollte, werde es den Gerichten überlassen sein, für die notwendige Rechtsklarheit zu sorgen.

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