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Ausgabe 4
Mai 1999
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Deutschland: Neues Staatsangehörigkeitsrecht verabschiedet

Der Bundesrat hat am 21. Mai dem neuen Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zugestimmt. Damit ist die Neuregelung des mehr als 85 Jahre alten Gesetzes zu einem vorläufigen Abschluss gekommen. Zuvor hatte der deutsche Bundestag am 7. Mai 1999 das neue Gesetz mit großer Mehrheit angenommen. 365 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Teilen der PDS hatten für das Reformwerk gestimmt. 184 Abgeordnete aus der Unionsfraktion sowie der PDS stimmten dagegen. 39 Parlamentarier enthielten sich der Stimme, davon 22 CDU/CSU Abgeordnete. Unter ihnen waren u.a. die ehemalige Parlamentspräsidentin Rita Süssmuth, der frühere Arbeitsminister Norbert Blüm und der Sozialpolitiker Heiner Geißler.

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz wird am 1. Januar 2000 in Kraft treten. In Deutschland geborene Kinder von Ausländern werden dann entsprechend dem Prinzip des ius soli die deutsche Staatsbürgerschaft bei Geburt erhalten. Wenn sie zusätzlich noch die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern haben, müssen sie sich bis zum 23. Lebensjahr für einen Paß entscheiden. Mit dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht erhalten erwachsene Ausländer nun auch in kürzerer Frist einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung.

Nach verschiedenen kleineren Veränderungen zum Staatsangehörigkeitsrecht ist dies die erste grundsätzliche Reform des aus dem Jahre 1913 stammenden Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes. Sie wurde durch den Wahlsieg der rot-grünen Koalition im Herbst 1998 möglich (vgl. MuB 9/98). In der Koalitionsvereinbarung hatten SPD und Grüne bei Einbürgerungen noch eine generelle Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft vorgesehen. Nach der Niederlage von SPD und Grünen bei der Landtagswahl in Hessen veränderte sich das Kräfteverhältnis im Bundesrat. Das Einschwenken der Bundesregierung auf das Optionsmodell der FDP (vorläufig doppelte Staatsbürgerschaft, aber Entscheidung für eine bis zum 23. Lebensjahr) ermöglichte die Bestätigung durch den Bundesrat (vgl. MuB 3/99).

CDU und CSU hatten über mehrere Wochen nach eigenen Angaben fünf Millionen Unterschriften gegen die generelle Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft gesammelt. Die Unionsparteien kündigten an, das Staatsangehörigkeitsrecht bei der ersten sich bietenden Gelegenheit wieder zu ändern. Eine Verfassungsklage werde erwogen. ru

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