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November 1998
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Deutschland: Rot-Grün bringt Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, aber kein Einwanderungsgesetz

Der am 27. September dieses Jahres gewählte neue Deutsche Bundestag konstituierte sich am 26. Oktober. Die seither amtierende rot-grüne Bundesregierung kündigte auf Basis des Koalitionsvertrages zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Reihe neuer Regelungen an, die Migration und Staatsbürgerschaft betreffen. Kernstück ist ein reformiertes Staatsbürgerschaftsrecht. Dessen Ziel ist es, Einbürgerungen von in Deutschland lebenden Ausländern zu erleichtern. Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben Erwachsene in Zukunft bereits nach achtjährigem Aufenthalt (bisher 15 J.) und hier geborene oder aufgewachsene Jugendliche bereits nach fünfjährigem Aufenthalt (bisher 8 J.). Die Zurücklegung der bisherigen Staatsbürgerschaft soll nicht mehr erforderlich sein. Dies würde die Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft als Regelfall bedeuten. Bisher - so ergaben Umfragen - war die Verpflichtung zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft für viele Ausländer ein wichtiges Hindernis für eine Einbürgerung in Deutschland.

Gänzlich neu ist eine Regelung für in Deutschland geborene Kinder, deren ausländische Eltern entweder selbst in Deutschland zur Welt kamen oder vor ihrem 14. Lebensjahr einwanderten. Diese Kinder werden als sogenannte „dritte Generation" bezeichnet. Sie sollen in Zukunft mit der Geburt automatisch deutsche Staatsbürger werden, wenn mindestens ein Elternteil hier seinen ständigen Wohnsitz hat. Dies bedeutet eine gewisse Abkehr vom bisher allein gültigen Abstammungsprinzip (ius sanguinis). Erstmals wird der Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft für eine vorläufig kleine Gruppe von Personen Kraft Geburtsort in Deutschland (ius soli) möglich sein. Dabei kommt es im Regelfall auch zum Erwerb einer zweiten Staatsbürgerschaft, nämlich jener der Eltern.

Die Regierungsparteien erwarten sich von teils erleichterter, teils automatischer Einbürgerung eine beschleunigte Integration der 7,4 Mio. Ausländer in Deutschland. In dieselbe Richtung zielt auch der Plan, ein Anti-Diskriminierungsgesetz zu erlassen.

Rainer Münz, Ralf Ulrich

 
 
  Das neue Staatsbürgerschaftsrecht  
 
 bisherige Regelung zukünftige Regelung 
 
 
 ius sanguinis
In Deutschland geborene Kinder von Ausländern sind automatisch Ausländer.
 ius soli
Kinder ausländischer Eltern erhalten bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bereits in Deutschland geboren wurde oder bis zum 14. Lebensjahr nach Deutschland eingereist ist und eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.
 
 
 
 Einbürgerung
 
Rechtsanspruch auf Einbürgerung von Ausländern besteht nach 15 J. Aufenthalt in Deutschland
Ermessenseinbürgerung nach 10 J. Aufenthalt.
Junge Ausländer (17-23 J.) können schon nach 8 J. Aufenthalt eingebürgert werden. Voraussetzung: 6-jähriger Schulbesuch in Deutschland. generelle Voraussetzung: Straflosigkeit
 beschleunigte
Einbürgerung

Einbürg. von Ausländern nach 8 J. rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland; Einbürgerung von minderjährigen Kindern ausländ. Familien nach 5 J., wenn ein Elternteil über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügt; Einbürg. ausländ. Ehegatten von Deutschen nach 3 J. Aufenthalt, wenn die Ehe seit mind. 2 J. besteht
 
 
 
 doppelte Staatsbürgerschaft
Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Hinnahme nur in Ausnahmefällen, wenn die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen möglich ist oder wenn herausragendes öffentliches Interesse besteht
 doppelte Staatsbürgerschaft
Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit ist nicht von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit abhängig
 
 
 
 eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländ. Ehepartners nach 4 J.
 eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländ. Ehepartners nach 2 J.
 
 
 
 Kommunalwahlrecht
Kommunalwahlrecht für in Deutschland lebende Bürger eines anderen EU-Staates
 Kommunalwahlrecht
Kommunalwahlrecht für alle in Deutschland lebenden Ausländer
 
 
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