EU: Aktionsplan zur Bekämpfung illegaler Einwanderung

15. März 2002

Der Ministerrat der Europäischen Union für Justiz und Inneres hat auf seiner Sitzung am 28. Februar 2002 in Brüssel einen „Aktionsplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels" beschlossen. Im Vordergrund stehen Maßnahmen in den Bereichen Visa-Kontrolle, Datenspeicherung, Grenzschutz und behördliche Zusammenarbeit. Zudem wird eine Erweiterung der Einsatzbereiche der europäischen Polizeibehörde Europol beabsichtigt. Der Aktionsplan wurde von der spanischen Ratspräsidentschaft bereits während eines informellen Treffens am 14. und 15. Februar 2002 in Santiago de Compostela vorgelegt.

Im Bereich der Visa-Vergabe soll in erster Linie eine höhere Fälschungssicherheit erreicht werden. Unklar ist bisher, ob die Visa zusätzlich nur ein Lichtbild oder auch biometrische Daten, wie von der deutschen Bundesregierung gefordert, enthalten sollen. Eine regelmäßig aktualisierte EU-weite Datenbank mit den an Drittstaatsangehörige erteilten Visa soll den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsländern verstärken und dadurch u.a. verhindern, dass legal eingereiste Personen nach Ablauf ihrer Aufenthaltsgenehmigung weiterhin in der EU bleiben. Außerdem sieht der Aktionsplan die Einrichtung gemeinsamer Konsulate in Drittländern vor. Ein Pilotprojekt dazu soll in Pristina, der Provinzhauptstadt des Kosovo, gestartet werden, wobei jedoch noch nicht klar ist, ob sich alle Mitgliedstaaten an dem Projekt beteiligen werden.

Diskutiert wurde auch der deutsch-italienische Vorstoß zur Einrichtung einer gemeinsamen EU-Grenzpolizei. Die italienische Regierung wurde mit der Erstellung einer Studie beauftragt, deren Schlussfolgerungen auf einer Konferenz im Mai 2002 in Rom zur Diskussion stehen werden. Als ersten Schritt vereinbarten die Justiz- und Innenminister der EU-Mitgliedstaaten eine Harmonisierung der Ausbildung von Grenzschützern. Ferner ist die Erstellung einer weiteren Studie vorgesehen, die die Möglichkeiten ausloten soll, wie der Grenzschutz an den maritimen Außengrenzen der EU verbessert werden kann.

Auch beim rechtlichen Prozedere zur Durchführung von Abschiebungen streben die Innen- und Justizminister eine Vereinheitlichung an. Diesbezüglich verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten zur Aushandlung von weiteren Rückübernahmeabkommen mit Herkunftsstaaten illegal eingereister Migranten. Im Gegenzug sollen die Hauptherkunftsländer finanzielle und technische Hilfe durch die EU erhalten. Auch im Bereich Menschenhandel und Bekämpfung der Schleuserkriminalität sucht die EU eine engere Kooperation mit den Herkunftsstaaten.

Der Einsatzbereich der europäischen Polizeibehörde Europol, deren Budget für das bereits laufende Haushaltsjahr 2002 um 3,1 Mio. Euro auf 51,6 Mio. Euro aufgestockt wurde, wird im Bereich der Bekämpfung von Schleusernetzwerken und Menschenhandel erweitert. Während der Aktionsplan einerseits den Opfern von Menschenhandel „Schutz und Hilfe" verspricht, sollen andererseits repressive Maßnahmen gegen Schleuser und Menschenhändler sowie Nutznießer illegaler Einwanderung ergriffen werden. Insbesondere erwähnt der Aktionsplan die Bekämpfung illegaler Beschäftigung sowie eine härtere Durchsetzung der so genannten carrier sanctions. Letztere betreffen Transportunternehmen, die Personen ohne gültige Einreisepapiere in die EU befördern und für die Rückführungskosten aufkommen müssen. Der in Brüssel verabschiedete Plan ist für die Mitgliedstaaten rechtlich nicht verbindlich, sondern stellt vielmehr eine gemeinsame Willenserklärung dar.

Währenddessen befürwortete das Europäische Parlament am 5. Februar 2002 die von der Kommission erarbeitete Verordnung für ein EU-weites Daueraufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen. Der Entwurf der Kommission sieht vor, dass nach fünf Jahren legalem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat ein EG-Daueraufenthaltsrecht erworben werden kann. Dies würde große Teile der 14 Mio. Bürger aus Drittstaaten in der EU betreffen. Entgegen der traditionell eher liberalen Haltung des Europäischen Parlaments sprachen sich die Strassburger Abgeordneten vor dem Hintergrund der Terror-Anschläge vom 11. September 2001 in den USA und den darauf folgenden innenpolitischen Debatten unter anderem für restriktivere Sicherheitsüberprüfungen von Antragstellern sowie für eine Verschärfung der Ausweisungspraxis aus. Im Gegensatz dazu rügte Ende Januar 2002 der Europarat die Ausweisungspraxis einiger Mitgliedstaaten als zu streng und unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. sta

Weitere Informationen zum Aktionsplan:
www.ue2002.es/principal.asp?idioma=ingles
und
ue.eu.int/pressData/en/jha/69610.pdf

Weitere Informationen zum Aufenthaltsrecht (Dokumente P5_TAPROV(2002)0030 und A50436/2001) unter:
www.europarl.eu.int/plenary/default_de.htm
sowie
europa.eu.int/comm/justice_home/unit/doc_asile_immigrat/groenendijk_report_en.pdf

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