Israel: Gesetzesreform verwehrt palästinensischen Ehepartnern Aufenthaltsrecht

23. September 2003

Ende Juli verabschiedete das israelische Parlament (Knesset) eine Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts. Danach können Palästinenser, die israelische Staatsbürger heiraten, weder einen dauerhaften Aufenthaltstatus noch die israelische Staatsangehörigkeit erhalten.

Bereits im Mai 2002 entschied das israelische Innenministerium, die Anträge auf dauerhaften Aufenthalt oder die israelische Staatsangehörigkeit von mit Israelis verheirateten Palästinensern einzufrieren. Die zunächst auf ein Jahr befristete Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die von der Knesset Ende Juli mit 53 zu 25 Stimmen und einer Enthaltung verabschiedet wurde, gibt der Entscheidung des Innenministeriums nun Gesetzescharakter. Die Neuregelung muss jährlich verlängert werden. Sie bezieht sich nur auf Palästinenser aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen, nicht auf Palästinenser, die z.B. in Jordanien leben.

Befürworter der Gesetzesänderung aus Regierungskreisen begründen ihre Haltung damit, dass Palästinenser, die durch Heirat die israelische Staatsangehörigkeit erhielten, immer häufiger an Terroranschlägen beteiligt seien. Nach regierungseigenen Angaben sind jedoch nur rund 20 Fälle bekannt, für die dies zutrifft. Insgesamt leben mehrere zehntausend Palästinenser mit israelischem Ehepartner in Israel.

Gegner des Gesetzes, wie z.B. Abgeordnete der sozialdemokratischen Meretz-Partei, der arabischen Parteien sowie der Arbeiterpartei bezeichneten es als „inhuman“ und „rassistisch“. Auch Amnesty International und Human Rights Watch verurteilten das Gesetz. Acht Knesset-Abgeordnete sowie zwei betroffene Familien reichten Beschwerde beim Verfassungsgericht ein.

Bei den Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, handelt es sich in den meisten Fällen um israelische Araber, die Palästinenser heiraten. Etwa ein Fünftel der Bevölkerung Israels sind israelische Araber (ca. 1 Mio.). Das eigentliche Ziel des Gesetzes sei, so Orna Kohn, Anwältin vom Rechtszentrum Minderheitsrechte von Arabern in Israel (Adalah), den Anteil der arabischen Bevölkerung nicht weiter anwachsen zu lassen. „Sie wollen die Araber daran hindern, nach Israel zu ziehen, und sie hoffen, dass arabische Israelis zu ihren Ehepartnern in die palästinensischen Gebiete ziehen werden.“, so die Anwältin.

Eine strenge Befolgung des Gesetzes bedeutet in einigen Fällen, dass die Ehepartner nicht zusammen leben können. Israelische Staatsbürger, inklusive Araber, dürfen nicht in die als „Area A“ definierten palästinensischen Gebiete reisen bzw. dort leben. Die „Area A“ umfasst alle größeren Städte.

Das neue Gesetz betrifft auch die in Ost-Jerusalem lebenden Palästinenser, die nicht die israelische Staatsangehörigkeit besitzen. Ost-Jerusalem wurde 1967 von Israel besetzt und zu einem Teil seines Staatsgebietes erklärt, wird aber sowohl von israelischen Staatsbürgern als auch von palästinensischen Arabern bewohnt. Letztere dürfen ihre palästinensischen Ehepartner nicht in die Stadt nachholen. Dies liegt am Sonderstatus Jerusalems. Wenn sie jedoch zu ihrem Ehepartner in die Palästinensergebiete ziehen, verlieren sie ihr Aufenthaltsrecht in Jerusalem. me

Weitere Informationen:
www.adalah.org/eng/intladvocacy/unhrc_03_fam_uni.doc

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