In einem Grundsatzurteil legte der Oberste Gerichtshof (OGH)
fest, dass in Österreich der Bund für die Lebenshaltungskosten mittelloser
Asylsuchender aufkommen muss. Anlass für das Urteil war der Fall einer
Georgierin, die im Frühjahr 2003 mit ihren beiden Kindern im Alter von
4 Monaten und 2 Jahren aus der Bundesbetreuung entlassen wurde.