Evangelisches Werk verstößt gegen AGG

16. Januar 2014

Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung wurde am 18. Dezember 2013 vom Arbeitsgericht Berlin wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur Schadensersatzzahlung verurteilt (Az. 54 Ca 6322/13). Die konfessionsfreie Klägerin hatte sich bei dem kirchlichen Träger beworben, ihre Bewerbung wurde jedoch aufgrund der fehlenden Kirchenmitgliedschaft nicht berücksichtigt. Bei der ausgeschriebenen Stelle ging es um die Erstellung eines unabhängigen Berichts zur Umsetzung der Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen durch Deutschland. Konkret handelte es sich um den sogenannten Alternativbericht zur Rüge durch die UN Deutschlands im Fall Thilo Sarrazin. Dem Arbeitsgericht zufolge darf eine Einstellung nur dann von einer Kirchenmitgliedschaft abhängig gemacht werden, wenn es sich dabei um eine „wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung“ handele. Dies sei bei der ausgeschriebenen Tätigkeit nicht der Fall gewesen.

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