Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 16. Januar einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Optionszwangs in den Bundestag eingebracht (Bt.-Ds. 18/185). Dieser sieht vor, dass auch Betroffene, die die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der derzeit noch geltenden Optionspflicht bereits verloren haben, diese durch eine einfache Erklärung wieder erwerben können, ohne ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Zwar ist auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung festgehalten, dass die Optionspflicht abgeschafft werden soll (vgl. Ausgabe 10/13), allerdings gibt es noch kein entsprechendes Gesetz. Die Grünen drängen mit ihrem eigenen Gesetzentwurf zur Eile. Mit jedem Tag, der verstreicht, entstünden weitere „problematische Fälle“, heißt es im Entwurf der Grünen. Im Laufe des Jahres 2008 ist der Geburtsjahrgang 1990 volljährig geworden. Damit wurden erstmals 3.309 junge Menschen optionspflichtig. Von ihnen haben 2013 diejenigen, die sich nicht für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden haben oder ihren Beibehaltungsantrag nicht vor ihrem 21. Geburtstag stellten, den deutschen Pass verloren. Wird das Staatsangehörigkeitsgesetz nicht geändert, müssen sich in diesem Jahr weitere 3.815 Doppelstaatler für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
16. Januar 2014